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Snapback: Jetzt oder nie?

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Die Uhr tickt. Nur noch wenige Wochen bleiben den Signatarstaaten des sogenannten JCPOA-Abkommens, um weitreichende UN-Sanktionen und ein internationales Waffenembargo gegen den Iran wieder in Kraft zu setzen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur könnte der Schritt bereits diesen Donnerstag im UN-Sicherheitsrat vollzogen werden, sollte der Iran bis dahin nicht einlenken.

Der »Joint Comprehensive Plan of Action« war 2015 von den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates – China, Frankreich, Großbritannien, Russland und den USA – sowie Deutschland mit der Islamischen Republik geschlossen worden.

Teheran verpflichtete sich darin, die Anreicherung von Uran über den für eine friedliche Nutzung der Kernenergie notwendigen Anreicherungsgrad von 3,7 Prozent hinaus für die Dauer von mindestens 15 Jahren zu beenden, die Zahl seiner Gaszentrifugen um rund zwei Drittel zu verringern, keine neuen Anlagen zur Anreicherung zu errichten, bereits angereichertes Uran unter die Kontrolle von Nachbarstaaten zu stellen und den Inspektoren der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) in Wien umfassenden Zugang zu gewähren - allesamt Forderungen, die der UN-Sicherheitsrat bereits im Jahr 2006 aufgestellt hatte. Im Gegenzug wurden weitreichende Sanktionen gegen das Land außer Vollzug gesetzt; der Iran bekam im Ausland geparkte Vermögenswerte in Milliardenhöhe zurück.

Um den Druck auf das Regime aufrechtzuerhalten und den Vetomechanismus im Sicherheitsrat zu umgehen (jedes der fünf ständigen Mitglieder kann Beschlüsse des wichtigsten UN-Gremiums verhindern), enthält das JCPOA einen ausgeklügelten Mechanismus. Demzufolge werden die internationalen Sanktionen gegen die Islamische Republik auch dann wieder in Kraft gesetzt, wenn nur eine JCPOA-Vertragspartei dies verlangt und der Sicherheitsrat binnen 30 Tagen keinen gegenteiligen Beschluss fasst.

Da sich die USA in der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump aus dem Abkommen zurückgezogen und eigenständig bereits Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft gesetzt haben, können nur fünf Staaten, darunter auch Deutschland, von diesem Recht Gebrauch machen. Allerdings hat der sogenannte Snapback-Mechanismus nur eine Gültigkeit von zehn Jahren. Er läuft am 18.........

© Juedische Allgemeine