Todesstrafe nur für Palästinenser?
Protest gegen Israel : Todesstrafe nur für Palästinenser?
Die Todesstrafe ist völkerrechtlich nicht verboten. Aber sie darf nicht nur für bestimmte Personengruppen gelten.
An der Todesstrafe scheiden sich auch in der westlichen Welt die Geister. Die USA haben hier eine grundlegend andere Tradition, Überzeugung und Praxis als etwa die Europäische Union, die diese Strafe für barbarisch hält. Gleichwohl, und das darf auch in Berlin niemand vergessen, verstößt sie grundsätzlich nicht gegen Völkerrecht.
Es bleibt aber das gute Recht der Europäer, aufzumerken, wenn ein mit ihnen verbündetes Land wie Israel die Todesstrafe wieder anwenden will. Ein Staat gar, dem Deutschland sich aus Staatsräson verbunden fühlt.
Ein erhobener Zeigefinger verbietet sich
Ein erhobener Zeigefinger verbietet sich, zumal in Kriegszeiten die Lage auch in Europa lange anders gesehen wurde. Berechtigte Kritik muss sich Israel aber gefallen lassen, wenn es die Todesstrafe faktisch nur für Palästinenser unter Terrorverdacht wiederbeleben sollte. Das wäre durch nichts zu rechtfertigen und Wasser auf die Mühlen all jener, die hier eine Art Apartheidregime am Werk sehen.
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Ein Staat wird entscheidend von der Frage gekennzeichnet, wie er mit Gegnern im Krieg und mit Terroristen umgeht. Israel muss in jeder Hinsicht unterstützt werden. Auch hier.
Reinhard MüllerVerantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. PRO Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. PRO Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
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