Politik mit dem Pranger
Fall Fernandes/Ulmen : Politik mit dem Pranger
Der Rechtsstaat sollte nicht Partei ergreifen und nicht auf Kampagnen aufspringen. Es ist auch keine Lösung, das Strafrecht immer weiter vorzuverlagern.
Wer wollte nicht für die Opfer sein. Dafür kann man auch nie genug tun. Man muss etwas gegen die Täter tun. Wobei, das muss hier gesagt werden: Es gilt die Unschuldsvermutung. Die nützt aber wenig, wenn der soziale Tod schon eingetreten ist. Und zwar lange bevor ein Strafverfahren überhaupt einen Abschluss gefunden hat. Wenn sich ein öffentlich Beschuldigter (zunächst) nicht äußert, folgt daraus jedenfalls keine Schuldvermutung. Das gilt auch für den Fall Fernandes / Ulmen.
Mehr als eine Million Ermittlungsverfahren sind in Deutschland zur Zeit offen. Es gibt also in diesen mehr als eine Million Verfahren Anhaltspunkte für Straftaten, denen die Ermittlungsbehörden nachgehen. Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, auch Entlastendes zu berücksichtigen. Sollte selbstverständlich sein, ist es aber nicht.
In vielen Fällen führen Ermittlungen zur Einstellung des Verfahrens. Der Verdacht hat sich dann nicht bestätigt. In anderen Fällen kommt es zur Anklage und dann meistens zu einer Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, jedem Verdacht einer Straftat nachzugehen und jede Strafanzeige zu verfolgen. Dass ein Anzeigeerstatter........
