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Keine Majestät – keine Beleidigung

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13.06.2026

Tatbestand abschaffen : Keine Majestät – keine Beleidigung

Die Privilegierung von Politikern im Strafrecht ist überflüssig. Aber öffentliche Herabwürdigung sollte kein Volkssport sein.

Nun soll also die sogenannte Majestätsbeleidigung abgeschafft werden. Aber es gibt ja gar keine Majestäten mehr. Gemeint ist die Politikerbeleidigung. Aber seit wann sind Politiker Majestäten? Die Mächtigen wird man ja wohl doch kritisieren dürfen, so heißt es. Mit Recht. Doch kann man schon die Frage stellen, wie die Vorstellung von der Macht und Stellung von Politikern zu dem gängigen Vorwurf passt, es gehe ja überhaupt nichts voran und niemand entscheide etwas.

Aber um Macht geht es bei der Strafnorm nicht – geschützt wird die „im politischen Leben des Volkes stehende Person“, die etwa öffentlich beleidigt wird, aus Beweggründen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen. Zudem muss die Tat geeignet sein, das öffentliche Wirken des Betroffenen erheblich zu erschweren.

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Das erscheint erst einmal nicht unvernünftig, auch wenn die Norm im Kern aus anderen Zeiten stammt. Der Sache nach geht sie zurück auf eine Verordnung von Reichspräsident Hindenburg, mit der der zunehmenden „Vergiftung des öffentlichen Lebens“ durch „Verunglimpfung“ und „Verhetzung“ entgegengewirkt werden sollte.

Vergiftung und Verhetzung?

Solcherlei Verunglimpfungen und Verhetzungen gab es fraglos in Weimarer Zeiten, und in anderer Form gibt es sie........

© Frankfurter Allgemeine