Ein Wahlsieg ist kein Verbotsgrund
UMgang mit der AfD : Ein Wahlsieg ist kein Verbotsgrund
Parteiverbot? Wer das diese Woche verlangt, der bringt Wählerverachtung zum Ausdruck. Dabei hat der Rechtsstaat hat viele Mittel gegen eine rechtsbrüchige Regierung.
Weder neu noch originell noch der Sache dienlich: die Ideen zum Umgang mit der AfD. Seit Jahren wird die Partei beobachtet und geprüft, geprüft und beobachtet. Beileibe nicht nur von den Verfassungsschutzämtern. Sondern von den Medien, den anderen Parteien, zahlreichen Organisationen, auch aus dem Ausland. Von der Zivilgesellschaft, wenn man so will. Und übrigens auch von der Justiz, in Strafverfahren gegen Mitglieder oder anderen Rechtsstreitigkeiten über die Partei.
Nun kann man auch noch einmal prüfen und beobachten. Nichts gegen einen neuen Arbeitskreis, auch wenn man schon alles weiß. Hendrik Wüst fand seine Idee so gut und neu, dass er gleich betonte, das habe noch kein „CDU-Mensch“ vor ihm vorgeschlagen. Dabei fehlte auch das ebenfalls uralte Argument nicht, ein Verbotsantrag komme nur in Betracht, wenn man ganz sicher sein könne, dass er Erfolg hat. Welcher Mensch, der in einem Rechtsstaat mit unabhängigen Gerichten lebt, kann das ernst nehmen? Dann prüft halt bis in alle Ewigkeit.
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Was ist jetzt eigentlich neu?
Wer davon überzeugt ist, dass die AfD, um es mit den Worten des Grundgesetzes zu sagen, nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder........
