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Meine Eizellen, meine Entscheidung

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Bei diesem Tempo werde man in zehn Jahren über „Social Egg Freezing“ diskutieren, sagte die Grundrechtsexpertin Magdalena Pöschl bei einer Debatte der Uni Wien im Jahr 2013. Es dauerte dann doch zwölf.

Nun also hat der Verfassungsgerichtshof mit April 2027 das Verbot, Eizellen für eine spätere Schwangerschaft einfrieren zu lassen, aufgehoben. Bisher ist das nur erlaubt, wenn aus Krankheitsgründen Unfruchtbarkeit droht. Dass das so lang gedauert hat, ist paradox. Denn im Vergleich zu anderen Fragen der Fortpflanzungsmedizin betritt man hier kein rechtlich sehr heikles Terrain. Da es um eine „Eigenspende“ und unbefruchtete Eizellen geht, ist nur die Rechtssphäre der handelnden Frau betroffen. Und die medizinischen Risiken sind jene einer künstlichen Befruchtung und überschaubar.

Dementsprechend halbherzig verteidigte die Regierung das Verbot vor Gericht.........

© Die Presse