Gewalt im Wahlkampf
In der letzten Zeit kam es zu mehreren Angriffen auf Wahlkäprinnen und Wahlkämpfer. Nun haben sich die deutschen Innenminister in einer Sondersitzung für eine Verschärfung des Strafrechts ausgesprochen, um Politiker besser vor Angriffen zu schützen. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz
Bild von Tumisu auf Pixabay
Wie stets, wenn es zu einer Zunahme bestimmter Straftaten kommt, fordern die Innenminister, aber auch andere Politiker, eine Verschärfung des Strafrechts. Das ist in der Vergangenheit auch schon oft genug gemacht worden, hat aber irgendwie nichts gebracht.
Dass eine Verschärfung des Strafrechts in der Regel die Kriminalität aber gar nicht eindämmt, scheint den Politikern nicht aufgefallen zu sein.
Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser fordert ein „ganz deutliches Stoppsignal“. Ja fein. Aber wie soll das aussehen?
Es ist ja nicht so, dass Körperverletzungen nicht unter Strafe stünen.
Schauen wir uns das mal im Einzelnen an:
Zunächst die einfache Körperverletzung, also z.B. eine Ohrfeige oder ein Tritt gegen das Schienbein.
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Bis zu fünf Jahre kann man dafür also ins Gefängnis gehen. Das ist ja kein Pappenstiel Und das ist ja nur die einfache Körpervverltzung. Schaun wir mal weiter:
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis........
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