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Das Cannabis-Gesetzchen

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23.03.2024

Das neue CanG wurde vom Bundesrat durchgewunken. Karl Lauterbach kommt mit einem blauen Auge davon. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz

Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Gestern fand sich im Bundesrat keine Mehrheit dafür, das neue Cannabis-Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu übermitteln. Jetzt muss nur noch der Bundespräsident unterschreiben und dann kann es ab 1.4.2024 in Kraft treten.

Ich gebe zu, ich habe nicht damit gerechnet, dass das CanG überhaupt noch einmal in Kraft treten wird. Aber zu meinem Erstaunen schaffte die Opposition es nicht, das Gesetz im Bundesrat aufzuhalten. Soweit, so gut. Ein kleier Erfolg für Lauterbach, eine Niederlage für Merz und Kumpane.

Wer nun aber glaubt, ab dem 1.4.2024 sei für Konsumenten großartig etwas gewonnen, der irrt.Denn was da nun gesetzlich geregelt wurde, wird nicht allzuviel ändern. Jedenfalls nicht auf die Schnelle.

Opa, der gerne am 1.4. erstmals legal kiffen möchte, hat nämlich ein Problem. Wo bekommt er legal den Stoff her?

Mitglied in einem der Clubs, die künftig für ihre Mitglieder anbauen und denen bis zu 50g im Monat abgeben dürfen, wird man so schnell ja nicht, zumal diese Clubs noch gar nicht exitieren. Legale lizensierte Verkaufsshops gibt es nicht und wird es wohl auch lange nicht geben. Selbstanbau dauert auch eine Weile. Bleibt also nur der illegale Erwerb auf dem Schwarzmarkt. Ja, sie lesen richtig. Das ist der Markt, der mit dem Gesetz eigentlich trockengelegt werden soll. Aber woher nehmen, wenn nicht stehlen? Wer kiffen will, muss den Stoff ja irgendwoher bekommen.

Dass der Konsum von Cannabis nun legal sei, ist nur halbwahr. Denn der Konsum stand noch nie unter Strafe, war also stets legal. . Allerdings standen der Erwerb, der Besitz, der Handel, die Abgabe, der Anbau etc.........

© Die Kolumnisten


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