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Reparatur – die Königsdisziplin der Kreislaufwirtschaft

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01.08.2026

In Österreich werden pro Kopf und Jahr so viele Elektrogeräte recycelt wie sonst nirgends in der EU.

Das seit 31. Juli 2026 geltende „Recht auf Reparatur“ soll dem immer schneller werdenden Kreislauf aus Entsorgung und Neukauf Einhalt gebieten.

Durch eine Reparatur wird künftig die Gewährleistungsfrist verlängert.

Der Reparateur Amrit Thind nennt viele Beispiele, wie Hersteller eine Reparatur unnötig teuer machen.

Das Netzwerk Repartum soll helfen, Ersatzteile billiger zu besorgen.

In der EU werden 11 kg Elektroschrott pro Kopf und Jahr recycelt, Österreich liegt mit 15,5 kg an der Spitze

Die Menge der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte hat sich in 10 Jahren verdoppelt

Seit 31. Juli 2026 gelten in Österreich das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz und das Ökodesign-Begleitgesetz

Wenn die Reparatur mehr als 30 Prozent des Neukaufpreises kostet, wird sie nicht durchgeführt

In Österreich werden pro Kopf und Jahr so viele Elektrogeräte recycelt wie sonst nirgends in der EU.

Das seit 31. Juli 2026 geltende „Recht auf Reparatur“ soll dem immer schneller werdenden Kreislauf aus Entsorgung und Neukauf Einhalt gebieten.

Durch eine Reparatur wird künftig die Gewährleistungsfrist verlängert.

Der Reparateur Amrit Thind nennt viele Beispiele, wie Hersteller eine Reparatur unnötig teuer machen.

Das Netzwerk Repartum soll helfen, Ersatzteile billiger zu besorgen.

In der EU werden 11 kg Elektroschrott pro Kopf und Jahr recycelt, Österreich liegt mit 15,5 kg an der Spitze

Die Menge der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte hat sich in 10 Jahren verdoppelt

Seit 31. Juli 2026 gelten in Österreich das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz und das Ökodesign-Begleitgesetz

Wenn die Reparatur mehr als 30 Prozent des Neukaufpreises kostet, wird sie nicht durchgeführt

11 Kilogramm Elektroschrott pro Kopf und Jahr werden in der EU laut jüngster Erhebung dem Recycling zugeführt, Tendenz steigend. Österreich liegt dabei mit 15,5 Kilo an der Spitze. Das kann man positiv sehen, weil so viel recycelt wird wie sonst nirgends in Europa – oder aber negativ, weil so viele Elektrogeräte entsorgt statt repariert werden wie nirgendwo sonst. Nicht von ungefähr hat sich die Menge der EU-weit in Verkehr gebrachten Elektrogeräte binnen zehn Jahren fast verdoppelt.

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Dem immer schneller werdenden Kreislauf aus Entsorgung und Neukauf soll das „Recht auf Reparatur“ Einhalt gebieten. Die entsprechende EU-Richtlinie trat am 30. Juli 2024 in Kraft und musste nun bis 31. Juli 2026 nach einer zweijährigen Umsetzungsfrist von den EU-Staaten in nationale Gesetze gegossen werden. Österreich war dabei wieder einmal besonders spät dran. Erst im heurigen Juli wurden das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz und das Ökodesign-Begleitgesetz verabschiedet. Von der EU vorgesehen sind neue Reparaturförderungen, eine europaweite Plattform für Reparaturbetriebe oder auch eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung um weitere zwölf Monate, wenn ein Produkt innerhalb der ersten zwei Jahre repariert wird. Auch danach sollen Reparaturen erleichtert werden.

Auf dem Papier ist das „Recht auf Reparatur“ auf jeden Fall eine gute........

© Wiener Zeitung