Amazon gewinnt Piraterie-Klage: Millionen-Urteil gegen DVD-Netzwerk
Amazon gewinnt Piraterie-Klage: Millionen-Urteil gegen DVD-Netzwerk
Amazon holt sich 6,075 Mio. Dollar gegen Piraten-DVD-Shops und sichert sich die Domains. Registrare und Hoster geraten unter Druck.
Prime-Exklusives als angebliche DVD-Releases
Amazon gewinnt Piraterie-Klage: 6,075 Millionen Dollar für Urheber- und Markenverstöße
Des Pudels Kern: der Domain-Transfer
Verschärfter Anti-Piraterie-Kurs
Amazon gewinnt im Rahmen seiner verschärften Anti-Piraterie-Offensive eine Piraterie-Klage gegen ein internationales Netzwerk von Online-Shops, die mutmaßlich raubkopierte DVDs von Prime-Video-Serien vertrieben haben. Ein US-Bundesgericht in Kalifornien sprach dem Konzern insgesamt 6,075 Millionen US-Dollar zu und ordnete zugleich die Übertragung mehrerer Domains an. Das Urteil richtet sich nicht nur gegen die Betreiber der Websites, sondern greift auch in deren technische Infrastruktur ein.
Prime-Exklusives als angebliche DVD-Releases
Wie TorrentFreak berichtete, standen im Zentrum der Klage mehrere Websites, die Serien wie The Lord of the Rings: The Rings of Power, The Boys, Clarkson’s Farm oder The Legend of Vox Machina als DVD-Versionen anboten. Allerdings wurden einige dieser Titel von Amazon nie offiziell auf DVD veröffentlicht. Auch für die Motion Picture Association (MPA) war dies ein entscheidender Hinweis auf nicht autorisierte Kopien. Amazon ließ über zwanzig Testkäufe durchführen, die gemäß vorgelegter Beweise vor Gericht bestätigten, dass es sich um Piraterie-Produkte handelte.
Beklagt wurden unter anderem DVD Trade Int. Ltd, Media Wholesale UK sowie eine Person namens Yangchun Zhang, die mutmaßlich aus China operieren. Die Angeklagten erschienen nicht vor Gericht. Das Verfahren endete daher mit einem Versäumnisurteil (Default Judgment).
Amazon gewinnt Piraterie-Klage: 6,075 Millionen Dollar für Urheber- und Markenverstöße
Das Gericht verurteilte die Beklagten zur Zahlung von 3.075.000 US-Dollar wegen vorsätzlicher Urheberrechtsverletzungen sowie weiteren 3.000.000 US-Dollar wegen vorsätzlicher Verletzung von drei eingetragenen Marken. Insgesamt beläuft sich die Summe damit auf 6,075 Millionen US-Dollar, für die die Beklagten gesamtschuldnerisch haften.
Das Gericht gewährte Amazon Content Services für jedes Werk, an dem dem Unternehmen die alleinigen Rechte zustehen, 75.000 US-Dollar Schadenersatz. Für Titel, an denen Amazon lediglich Miteigentumsanteile hält, setzte das Gericht entsprechend anteilig geringere Beträge fest.
Grundlage der Entscheidung waren unter anderem 78 betroffene Episoden aus mehreren Serien sowie drei verletzte eingetragene Marken. Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag von Amazon. Angesichts der vorsätzlichen und fortgesetzten Verstöße stufte der zuständige Richter Fernando Aenlle-Rocha die Summe als angemessen und abschreckend ein, zumal die gesetzlichen Höchstbeträge in vergleichbaren Fällen wesentlich höher ausfallen können.
Des Pudels Kern: der Domain-Transfer
Mindestens ebenso maßgeblich wie die Geldstrafe ist die permanente Unterlassungsverfügung. Das Gericht ordnete an, dass die Domains der betroffenen Websites, darunter dvd-wholesale.com, bilidvd.com, dvdshelf.com.au, ddddd.com.au, buydvds.com.au, dvds.trade, dvdwholesale.co.uk und cheap-dvds.com, an Amazon übertragen werden müssen.
Registrare wie GoDaddy oder Drop.com.au sowie Registries wie Verisign, auDA, Elite Registry Limited und Nominet UK wurden verpflichtet, die Übertragung zu unterstützen. Hosting-Provider müssen nach Kenntnis des Urteils ihre Dienste einstellen und administrative Sperren setzen. Mit dem Urteil gewinnt Amazon die Piraterie-Klage und greift zugleich direkt die technische Infrastruktur an.
In so manchen Pirateriefällen bleibt ein Geldurteil oft praktisch folgenlos, insbesondere wenn die Beklagten im Ausland sitzen und Vermögenswerte schwer greifbar sind. Auch hier dürfte fraglich sein, ob Amazon jemals tatsächlich die zugesprochenen Millionen eintreibt.
Der strategische Wert liegt daher in der Kontrolle über die Domains. Wer die Domain verliert, verliert Sichtbarkeit, Ranking, Kunden und Vertrauen. Der Aufbau neuer Strukturen wird dadurch teurer und riskanter. Das Urteil erlaubt zudem, die Verfügung auf weitere Domains auszudehnen, sofern sie demselben Netzwerk zugeordnet werden können.
Verschärfter Anti-Piraterie-Kurs
Amazon als einer der größten Content-Produzenten weltweit investiert mit Prime Video Milliarden in exklusive Serien und Filme. Entsprechend konsequent geht der Konzern, sowohl eigenständig als auch im Rahmen internationaler Bündnisse als Mitglied der Alliance for Creativity and Entertainment (ACE) gegen Piraterie sowie Urheberrechts- und Markenverletzungen vor.
Hier birgt der Verkauf vermeintlich „offizieller“ Box-Sets ein zusätzliches Risiko für Verbraucher, weil Marken gezielt missbraucht werden, um Echtheit vorzutäuschen.
Ob das betroffene DVD-Netzwerk mit dem Urteil endgültig vom Netz verschwindet, bleibt allerdings abzuwarten. Gegenwärtig sind zumindest dvd-wholesale.com und dvdshelf.com.au noch online.
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Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.
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