Kritik an neuer Grundsicherung: Krankgeschriebene Bürgergeld-Empfänger unter „Generalverdacht“?
Eine Krankmeldung, ein verpasster Termin und ein Brief vom Jobcenter – für Sozialhilfeempfänger könnte eine Krankheit künftig weitreichende Folgen haben. Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Mit den Änderungen, die zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten, soll das System „gerechter und zukunftsfester“ werden, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Das dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), das am 5. März 2026 vom Bundestag beschlossen wurde, sorgt jedoch für Aufruhr, denn die Umgestaltung hat unter anderem nicht nur formale, sondern auch inhaltliche Auswirkungen für erkrankte Leistungsempfänger. Mit der Gesetzesänderung rückt weniger die Krankschreibung selbst in den Fokus als vielmehr der behördliche Umgang mit ihr. Die neue Regel im Gesetzesbeschluss betont die Frage, wann bei Krankheit eine ärztliche Mitteilung als ausreichend gilt – und wann sie Zweifel auslösen kann.
Die Perspektive der medizinischen Einschätzung wird so sozialrechtlich kontrolliert: Schützt das System künftig stärker vor Missbrauch oder stehen krankgeschriebene Bürgergeld-Empfänger womöglich unter „Generalverdacht“?
Bürgergeld vs. Grundsicherung für Arbeitsuchende: Welche Regelungen zur Krankmeldung gibt es?
Derzeit können Zweifel an........
