E-Auto-Förderung 2026: Wie hoch darf mein Einkommen sein?
Nach langer Ankündigung wird es jetzt konkret: Die Bundesregierung will den Umstieg aufs Elektroauto finanziell attraktiver machen und hat eine neue Kaufprämie für E-Autos beschlossen, die sogar rückwirkend greifen kann. Mit dem Förderprogramm werde „etwas für die Umwelt, für die Autoindustrie und für die Haushalte, die sich sonst kein Elektroauto leisten könnten“, getan, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider laut einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums.
Demnach hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit Dienstag, 19. Mai 2026, dafür ein Online-Portal freigeschaltet. Wer 2026 ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid gekauft hat oder noch kaufen wird, kann nun offiziell die Förderung beantragen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Denn die Prämie erhalten nicht alle, sondern nur Haushalte unter bestimmten Einkommensgrenzen. Wer die neue E-Auto-Förderung beantragen kann und wie das geht, erfahren Sie hier.
E-Auto-Förderung 2026: Wie hoch darf mein Einkommen sein?
Das BAFA informiert, dass Privatpersonen antragsberechtigt sind, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen 80.000 Euro nicht übersteigt. Mit Kindern steigt die Einkommensgrenze: Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren kommen je 5000 Euro dazu. Familien mit zwei oder mehr Kindern dürfen damit bis zu 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben, um Anspruch auf die E-Auto-Förderung zu haben.
Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Wichtig: Relevant ist das zu versteuernde Einkommen, was nicht dem Brutto- oder Netto-Einkommen entspricht. Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert, ergibt sich das zvE aus dem Brutto-Einkommen abzüglich Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und Freibeträgen. Man findet sein persönliches zvE laut dem Portal Finanztip auf dem Steuerbescheid des Finanzamtes nach Abgabe der Einkommensteuererklärung.
Wie das Bundesumweltministerium in einem FAQ erklärt, zählt für den........
