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Aufteilung der Heizkosten: Was auf Mieter und Vermieter zukommt

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01.05.2026

Mieter und Vermieter müssen sich in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen die Heizkosten teilen. Nämlich dann, wenn der Eigentümer einer Immobilie sich entscheidet, eine fossil betriebene Heizung – mit Öl oder Gas – einzubauen. Das kündigte die Bundesregierung am Donnerstag an. Die Regel ist Teil der Neuerung des Gebäudemodernisierungsgesetzes – umgangssprachlich oft Heizungsgesetz genannt.

Die Fraktionen von Union und SPD hatten sich im Februar bereits auf Eckpunkte der Reform geeinigt. Die sahen vor, dass die von der Ampel eingeführte 65-Prozent-Regel abgeschafft werden soll, wonach neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Stattdessen strebt die Koalition nun eine so genannte Biotreppe und -quote an. Heißt: Neu eingebaute Heizungen müssen zu einem aufwachsenden Anteil mit Biobrennstoffen betrieben werden. Und die Versorger müssen ihrem Mix einen bestimmten Anteil von diesen Brennstoffen, meist Biomethan, zumischen.........

© Südkurier