BKA-Präsident: Cannabisgesetz macht es der Polizei schwer
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, zieht knapp zwei Jahren nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes eine kritische Bilanz. „Es gibt nach wie vor einen großen Schwarzmarkt für Cannabis in Deutschland“, sagt der BKA-Chef der Deutschen Presse-Agentur. Was in deutschen Anbauvereinen sowie auf Balkonen und Fensterbänken wachse, könne den Bedarf der Konsumenten bei weitem nicht decken. „Neben den Lieferungen aus Spanien und Marokko sehen wir mittlerweile auch große Mengen aus den USA und aus Kanada“, berichtet Münch.
Teillegalisierung im April 2024
Die von der Ampel-Koalition beschlossene Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland trat am 1. April 2024 in Kraft. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren den Konsum und Besitz von Cannabis mit zahlreichen Beschränkungen:
Wie soll die Polizei Kleindealer erkennen?
Der BKA-Chef benennt mehrere Punkte, die aus polizeilicher Sicht problematisch seien. Er sagt, die Grenzen für den legalen Besitz seien zu hoch. „Es ist schwer, den Kleindealer noch........
