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Krieg gegen den Iran: Die bequemen Appelle an das Völkerrecht sind zynisch

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03.03.2026

Krieg gegen den Iran Die bequemen Appelle an das Völkerrecht sind zynisch

Meinung | Düsseldorf · Die Angriffe Israels und der USA gegen das Mullah-Regime sind juristisch kaum zu rechtfertigen. Auch wenn es schwerfällt, muss man aber sagen: Hier darf die Bewertung nicht haltmachen. Wer das tut, macht es sich zu einfach – schuldig wird man immer, ob man handelt oder nicht.

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„Den Iran anzugreifen, ist illegal“: Eine Frau in Dallas am Tag nach den ersten Bombardements.

Wenn sich nach einer halben Woche des Krieges gegen den Iran durch Wiederholung eine Erkenntnis in den Köpfen festgesetzt hat, dann diese: Völkerrechtlich wird es sehr schwierig, diese Angriffe zu rechtfertigen. Diese Erkenntnis hinterlässt allerdings ein unangenehmes Gefühl – nicht in dem Sinne, dass man gerade einen guten Bekannten beim Einbruch in der Nachbarschaft beobachtet hätte, sondern dass es mit dem Nachdenken an dieser Stelle nicht getan ist. Auch wenn man dazu einen gewissermaßen instinktiven Widerstand gegen den Gedanken zu überwinden hat, dass rechtliche Klarheit nicht das letzte Wort sein könnte.

Die Argumente derer, die auf das Völkerrecht verweisen, sind klar und einfach (siehe Infokasten): Das Gewaltverbot gilt, mit wenigen Ausnahmen, und die sind nicht erfüllt. Damit man an dieser Stelle „Ja, aber“ sagen kann, müssen die Argumente schon gewichtig sein.

Grundlage Entscheidend ist Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen, das Gewaltverbot: „Alle Mitglieder unterlassen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

Ausnahmen Eine wäre ein UN-Mandat, das aber nicht vorliegt. Eine andere regelt Artikel 51 der Charta, nämlich das Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung. So argumentiert vor allem Israel und verweist auf die seit Jahrzehnten währende Haltung des Iran, dem Land das Existenzrecht abzusprechen und es auslöschen zu wollen. Für die Selbstverteidigung müsse jedoch ein konkreter Angriff vorliegen oder direkt bevorstehen. (afp)

Das sind sie freilich. An erster Stelle dieses: Das Völkerrecht bietet offenbar keine effektive Handhabe gegen Regimes, die skrupellos oder mächtig genug sind, etwa internationale Sanktionen zu überstehen (sei es aus eigener Kraft, sei es mithilfe ebenso skrupelloser oder mächtiger Verbündeter). Die Rechnung mit der Kraft der sogenannten regelbasierten internationalen Ordnung geht offenbar nicht auf: Es bleibt ein Rest, und zwar ein gewichtiger. Die Politik, zumal die Weltpolitik, funktioniert eben längst nicht immer nach diesen Regeln. Der frühere deutsche Diplomat Peter Wittig, unter anderem Ex-Botschafter in Washington, formulierte es im Deutschlandfunk so: „Wer es bei der völkerrechtlichen Bewertung belässt, macht es sich viel zu einfach.“

Die noble Norm und die hilflosen Erwiderungen

Das mag man zynisch nennen. Es ist allerdings, was in der Politikwissenschaft als die realistische Schule bezeichnet wird, was nichts anderes bedeutet als: Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit, Recht und Macht sind nicht immer deckungsgleich. Wo die Berufung auf das Völkerrecht zum Idealismus wird, darf eine realistische Position nicht stehen bleiben. Es ist der alte Gegensatz zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik, der hier in schärfster Form zutage tritt.

Zweifellos wirkt das, was etwa der Bundeskanzler und sein Außenminister zur Sache zu sagen haben, gegenüber der noblen Norm des Gewaltverbots umständlich bis hilflos. Friedrich Merz sprach von einem Dilemma und stellte fest: „Völkerrechtliche Einordnungen werden dabei relativ wenig bewirken. Das gilt umso mehr, wenn sie weitgehend folgenlos bleiben.“ Johann Wadephul befand bei Caren Miosga, es sei „schon fast eine philosophische Frage“, ob die Tötung Ali Chameneis gerecht sei, und konstatierte mit Blick auf die Angriffe: „Wenn wir uns schon dazu nicht in der Lage sehen, dann haben wir auch nicht das Recht, unsere Partner dafür zu kritisieren, wenn sie das tun.“

Die Kritik an beiden ist deutlich; dabei hatte Merz nicht einmal sein Wort von der „Drecksarbeit“ wiederholt, die Israel im Nahen Osten erledige. In der Tat ist vor allem Wadephuls Satz angreifbar – nach dieser Logik müsste Deutschland auch einen amerikanischen Atomangriff kritiklos hinnehmen. Davon abgesehen sind aber beide Einlassungen das ehrliche Eingeständnis: Hier kollidieren Rechtsnormen und politische Interessen. Einen befreiten Stoßseufzer wie den von Altbundespräsident Joachim Gauck („Endlich sind diese Halunken ausgeschaltet worden“) kann man sich in Regierungsverantwortung nicht erlauben.

„... während sie abgeschlachtet werden“

Aber Gauck trifft ja den Nagel auf den Kopf. Die Mullahs im Iran haben ein Verbrecherregime aufgebaut, das seine Landsleute zu Tausenden, vielleicht Zehntausenden ermordet hat, das Israel vernichten will, Russland gegen die Ukraine munitioniert und in ganz Nahost Terror sät. Jeder Politiker weiß seit Langem, mit wem er es in Teheran zu tun hat(te).

Der deutsch-israelische Satiriker Shahak Shapira hat das in der „FAZ“ in die drastische Formulierung gebracht: „Es ist sehr europäisch, an den Seitenlinien zu stehen und Menschen das Regelbuch vorzulesen, während sie abgeschlachtet werden.“ Wer beim Verweis auf das Völkerrecht stehenbleibt, muss sich die Frage gefallen lassen: Was ist die Alternative?

Donald Trump ist vorgeworfen worden, sein Aufruf an die Iraner, das Regime zu stürzen, sei zynisch gewesen. Dem Widerstand der Iraner aber freundlich zu applaudieren und dann die Hände in den Schoß zu legen, soll nicht zynisch sein? Die Sanktionen zu verschärfen? Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten auch infolge der Strafmaßnahmen waren der Auslöser der Proteste um die Jahreswende, die das Regime im Blut erstickte. Härtere Sanktionen sollen also nicht zynisch sein? Dem Vorwurf des Zynismus werden sich Politiker im Angesicht von Staaten wie dem Iran immer gegenübersehen. Oder anders gesagt: Schuldig wird man immer, ob man handelt oder nicht.

Das ist das, was die alten Griechen Tragik nannten. Es ist aber keine Ausrede, nichts zu tun. Wer, ganz nebenbei, danach fragt, wie man das wolkige Gebilde der deutschen Staatsräson gegenüber Israel konkretisieren kann: Bitte sehr, hier ist die Antwort – Unterstützung Israels in seinem Vorgehen, auch wenn es wehtut.

Entscheidend ist, ob die Strategie angemessen ist

Wenn die Bewertung dieses Krieges sich im Rechtlichen nicht erschöpfen darf, dann ist das entscheidende Kriterium, ob die Strategie hinter den Angriffen angemessen, sinnvoll und klug ist. Das aber lässt sich noch nicht beantworten. Es fällt schwer, vom erratischen Donald Trump und seinem geifernden Kriegsminister Pete Hegseth kühle, fundierte Abwägung zu erwarten. Aber, siehe oben: Eine bessere Alternative wurde bisher nicht angeboten.

Auch das Argument der schiefen Ebene – wenn man solche Angriffe hinnimmt, sind Tür und Tor für Kriegstreiber in aller Welt geöffnet – verfängt bei näherem Hinsehen nicht. Risikoabwägung ist ein Grundprinzip der Politik weltweit, auch bei schlimmsten Despoten (die Wahnsinnigen werden sich ohnehin nicht abhalten lassen zu tun, was sie tun wollen). China wird sich deswegen nicht einfach Taiwan einzuverleiben versuchen; auch und gerade in Peking wird nüchtern kalkuliert. Realistische, meinetwegen zynische Machtpolitiker sind auch die meisten anderen, verrückt sind die wenigsten. (Ob sich Wladimir Putins Ukraine-Krieg historisch eher auf der Seite des Kalküls oder des Wahnsinns einsortieren wird, hängt wiederum vor allem von den Europäern und den Amerikanern ab.)

Erhebend, beruhigend, eindeutig sind all diese Überlegungen nicht, sondern kalt, hart, ambivalent. So aber ist die Welt, leider Gottes. Bequeme Appelle ändern daran nichts. Da hat der Kanzler schon recht.


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