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Staatsräson in Gesetzesform

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05.10.2026

Die hessische Landesregierung macht weiter Druck, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Am Montag präsentierte sie in Berlin ein Rechtsgutachten, das verfassungsrechtliche Bedenken der Bundesregierung ausräumen soll.

Im Sommer hatte der Bundesrat auf Initiative Hessens einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des Volksverhetzungsparagraphen auf den Weg gebracht. Demnach soll mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung des Staates aufruft. Die Einschränkung, »wenn es in einer Weise geschieht, die die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fordert«, öffnet dabei behördlicher Willkür Tür und Tor.

Ziel sei es, den Behörden eine Handhabe zu........

© Junge Welt