Juden haben Hausverbot
05. Juni 2026 – 20. Siwan 5786
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Juden haben Hausverbot
Ausgerechnet in einem Prozess gegen einen Antisemiten würde einer Jüdin der Zutritt verwehrt, weil sie einen Davidstern um den Hals trug. Keine der Erklärungen für diesen Skandal ist beruhigend
In Flensburg hing im September 2025 ein Schild in einem Schaufenster, das auch im September 1933 dort hätte hängen können: »Juden haben hier Hausverbot!«. Einer von über 400 antisemitischen Vorfällen letztes Jahr in einem der mit knapp drei Millionen Einwohnern kleinsten deutschen Flächenstaaten.
Heutzutage ist es schon positiv, dass der Antisemitismus überhaupt auffiel. Allzu oft wird er einfach geleugnet. In diesem Fall sorgte die primitive Klarheit der Tat vermutlich dafür, dass sich nichts mehr »kontextualisieren« ließ. Bis in die USA – und natürlich nach Israel – erregte der Vorfall Aufsehen.
Am 1. Juni 2026 fällte das Amtsgericht Flensburg das Urteil: sechs Monate Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung (zur Bewährung ausgesetzt). Wer die Regeln der Strafjustiz kennt, weiß: Das ist nach deutschen Maßstäben ein sehr schnelles und ein sehr hartes Urteil – auch wenn manche sicher dennoch enttäuscht sein mögen. Ein gutes Ergebnis für die Justiz im Kampf gegen Antisemitismus – endlich einmal.
Hätte nicht an diesem Tag die Strafjustiz selbst den eigentlichen Vorfall in den Hintergrund treten lassen und der ganzen Welt vorgeführt, dass Deutschland leider ein Antisemitismusproblem hat, dessen breite gesellschaftliche Basis sich ebensowenig »kontextualisieren« lässt wie das Schild, wegen dessen der Mann verurteilt wurde.
Am Prozesstag wurde eine offensichtlich jüdische Prozessbesucherin von den anwesenden Wachtmeistern am Betreten des Saals gehindert, weil sie eine Halskette mit einem Magen David trug. Die Wachtmeister lehnten nach Berichten vom selben Tag das Angebot, die kleine Kette unter dem T-Shirt zu verbergen, ab und verlangten ausdrücklich, dass sie abgenommen werde. Sie fügte sich nach Zeitungsberichten, weil man ihr keine Wahl ließ.
Nicht wenigen Menschen im Saal dürfte sich die Kehle zugeschnürt haben, bei dem Gedanken, dass ein »Hausverbot für Juden«-Schild mittlerweile wieder Realität geworden ist, aber die Jüdin mit »dem Stern«, nein, die darf nicht in den Gerichtssaal. Man wird müde, das Wort »Skandal« zu gebrauchen – aber während die verurteilte Straftat kein Skandal, sondern eine widerliche Straftat war, ist das Verhalten der Justiz eben genau das: ein Skandal.
Grundsatz des Rechtsstaats
Die Justizwachtmeister, die Landesbeamte sind, haben geltendes Recht verletzt – nicht irgendwelches Recht, sondern einen........
