Die Staatsschuldenquote steigt bis 2036 auf über 90 Prozent des BIP
Nachdem die Schuldenbremse kurz nach der Bundestagswahl noch im alten Bundestag der 20. Legislaturperiode mit der Zweidrittelmehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen gelockert worden war, vereinbarte die neue Regierungskoalition im Koalitionsvertrag die Einsetzung einer Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenregel. Diese Kommission soll gemäß den Angaben des Bundesfinanzministeriums Vorschläge entwickeln, die zusätzliche staatliche Investitionen dauerhaft, über die Laufzeit des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität hinaus, erlauben und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wahren.
Die Experten sollten ihren Bericht ursprünglich bis Ende 2025 vorlegen; diese Frist wurde bis Ende März 2026 verlängert. Nun ist zu vernehmen, dass die Schuldenbremsen-Kommission nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen dürfte. Während die Mitglieder, die die CDU/CSU in die Kommission entsandte, eine Verschärfung der Schuldenbremse wollen, zielen die Mitglieder, die SPD, Grüne und Linke benannten, auf eine Bereichsausnahme für staatliche Investitionen und damit auf eine weitere Lockerung ab.
Die Schuldenbremse sah bis März 2025 vor, dass Bund und Länder sich in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) beziehungsweise 0,0 Prozent des BIP verschulden dürfen. Dieses jährliche strukturelle Defizit ergibt sich unter Berücksichtigung der konjunkturellen Lage durch eine mit wissenschaftlich etablierten Verfahren vorgenommene Bereinigung. Die Verschuldungsmöglichkeiten steigen also in der Rezession und sinken im Aufschwung.
Nachdem die Schuldenbremse kurz nach der Bundestagswahl noch im alten Bundestag der 20. Legislaturperiode mit der Zweidrittelmehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen gelockert worden war, vereinbarte die neue Regierungskoalition im Koalitionsvertrag die Einsetzung einer Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenregel. Diese Kommission soll gemäß den Angaben des Bundesfinanzministeriums Vorschläge entwickeln, die zusätzliche staatliche Investitionen dauerhaft, über die Laufzeit des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität hinaus, erlauben und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wahren.
Die Experten sollten ihren Bericht ursprünglich bis Ende 2025 vorlegen; diese Frist wurde bis Ende März 2026 verlängert. Nun ist zu vernehmen, dass die Schuldenbremsen-Kommission nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen dürfte. Während die Mitglieder, die die CDU/CSU in die Kommission entsandte, eine Verschärfung der Schuldenbremse wollen, zielen die Mitglieder, die SPD, Grüne und Linke benannten, auf eine Bereichsausnahme für staatliche Investitionen und damit auf eine weitere Lockerung ab.
Die Schuldenbremse sah bis März 2025 vor, dass Bund und Länder sich in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) beziehungsweise 0,0 Prozent des BIP verschulden dürfen. Dieses jährliche strukturelle Defizit ergibt sich unter Berücksichtigung der konjunkturellen Lage durch eine mit wissenschaftlich etablierten Verfahren vorgenommene Bereinigung. Die Verschuldungsmöglichkeiten steigen also in der Rezession und sinken im Aufschwung.
