AfD-Sieg mit womöglich weitreichenden Folgen für den Wahlkampf
Das Verwaltungsgericht Köln hat der AfD einen wichtigen Etappensieg verschafft. Der Verfassungsschutz darf sie vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Auch wenn es sich nur um eine Eilentscheidung handelt: Politisch wirkt der Beschluss wie ein Befreiungsschlag für die Rechtspopulisten.
Dabei ist das Urteil alles andere als ein Persilschein. Die Richter halten ausdrücklich fest, dass die AfD Positionen vertritt, die mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes kollidieren. Forderungen nach Minarett- oder Kopftuchverboten werten sie als unzulässige Diskriminierung. Auch pauschale muslimfeindliche Aussagen werden klar benannt.
Doch das genügt dem Gericht nicht, um der gesamten Partei eine verfassungsfeindliche Prägung zuzuschreiben. Einzelne problematische Forderungen reichen nicht für die Hochstufung zur „gesichert rechtsextremen“ Bestrebung. Die Belege des Verfassungsschutzes, zumindest die bislang offengelegten, seien dafür nicht tragfähig genug.
Damit bekommt die Argumentation der Verfassungsschützer deutliche Risse, und ein Parteiverbot rückt in weite Ferne. Wenn schon die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ vor Gericht scheitert, wäre ein Verbotsverfahren politisch wie rechtlich ein hochriskantes Unternehmen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat der AfD einen wichtigen Etappensieg verschafft. Der Verfassungsschutz darf sie vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Auch wenn es sich nur um eine Eilentscheidung handelt: Politisch wirkt der Beschluss wie ein Befreiungsschlag für die Rechtspopulisten.
Dabei ist das Urteil alles andere als ein Persilschein. Die Richter halten ausdrücklich fest, dass die AfD Positionen vertritt, die mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes kollidieren. Forderungen nach Minarett- oder Kopftuchverboten werten sie als unzulässige Diskriminierung. Auch pauschale muslimfeindliche Aussagen werden klar benannt.
Doch das genügt dem Gericht nicht, um der gesamten Partei eine verfassungsfeindliche Prägung zuzuschreiben. Einzelne problematische Forderungen reichen nicht für die Hochstufung zur „gesichert rechtsextremen“ Bestrebung. Die Belege des Verfassungsschutzes, zumindest die bislang offengelegten, seien dafür nicht tragfähig genug.
Damit bekommt die Argumentation der Verfassungsschützer deutliche Risse, und ein Parteiverbot rückt in weite Ferne. Wenn schon die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ vor Gericht scheitert, wäre ein Verbotsverfahren politisch wie rechtlich ein hochriskantes Unternehmen.
