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Beim Vorwurf sexueller Belästigung drängt die Zeit

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16.10.2026

Anfangsverdacht : Beim Vorwurf sexueller Belästigung drängt die Zeit

Das Ermittlungsverfahren der Wiesbadener Staatsanwaltschaft gegen den entlassenen Wirtschaftsstaatssekretär Umut Sönmez dauert nun schon ein halbes Jahr. Die Erklärung der Justizbehörde wirft Fragen auf.

Sexuelle Belästigung ist keine Straftat wie jede andere. Im Unterschied etwa zu Verstößen gegen das Wirtschafts-, Verkehrs- oder Umweltrecht geht es um einen Vorgang, der die Ehe und die Familie des Beschuldigten regelmäßig zutiefst belastet oder gar zerstört.

Darum sollten Ermittlungen auf der Grundlage eines Anfangsverdachts rasch vonstattengehen. Das gilt vor allem, wenn eine Person des öffentlichen Lebens beschuldigt wird. Darum ist es beklagenswert, dass die strafrechtlichen Ermittlungen im........

© Frankfurter Allgemeine