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Bewegende Entscheidung

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21.03.2026

Vorgeburtliche Gentests : Bewegende Entscheidung

Vier Jahre nach der Etablierung eines nicht-invasiven Pränataltests auf drei Gendefekte will der Bundestag Klarheit über die ethischen und gesundheitspolitischen Folgeprobleme dieser Entscheidung. Viel Gutes hat sie bislang anscheinend nicht bewirkt. Im Gegenteil.

Einige Worte, die am Freitag im Deutschen Bundestag gefallen sind, zählen zu den bewegendsten und beeindruckendsten seit Langem. Abgeordnete aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD (!) versammelten sich hinter einem Gruppenantrag, der in aller gebotenen Vorsicht die Aufmerksamkeit auf eine der ethisch und gesundheitspolitisch fragwürdigsten Entwicklungen der jüngeren Zeit lenken will.

Denn wie zu erwarten war, hat der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21, der im Juli 2022 als Kassenleistung eingeführt wurde, sich als Screeningverfahren etabliert, das (oft auf Betreiben der Ärzte) unabhängig von der individuellen Risikoabwägung eingesetzt wird.

Fatale Entscheidungen

Nicht bewahrheitet hingegen hat sich anscheinend die Annahme, wonach mit der Etablierung des NIPT die Zahl der risikoreicheren invasiven Pränataluntersuchungen zurückgehen werde. Das Gegenteil ist der Fall.

Vor allem aber verzichten immer mehr Schwangere auf das Ersttrimesterscreening, das von den meisten Kassen seit der Einführung des NIPT nicht mehr bezuschusst wird.

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Die Folge: Wegen erst spät erkannter Auffälligkeiten nimmt die Zahl der grausigen Abbrüche in einem späten Stadium der Schwangerschaft zu.

Das Rad der Technik zurückdrehen wollen die Abgeordneten nicht. Aber es ist ein Akt der Menschlichkeit, diese Dilemmata genauer zu ergründen und auf Abhilfe zu sinnen.

Daniel DeckersVerantwortlicher Redakteur für „Die Gegenwart“.

Verantwortlicher Redakteur für „Die Gegenwart“.

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