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Parteispenden verbieten?

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13.03.2026

Ja, denn Parteispenden unterlaufen das Gleichheitsprinzip

meint Holger Fröhlich

Die Mutter aller deutschen Rechtsnormen, das Grundgesetz, beschreibt unmissverständlich die Spielregeln für die Wahl von Abgeordneten: Sie muss allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Wird einer dieser Grundsätze verletzt, kann die Wahl für ungültig erklärt werden.

Der Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit besagt, dass jede Wählerin und jeder Wähler die gleiche Anzahl an Stimmen erhält und dass jede Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments hat. Und genau hier liegt das Problem mit den Parteispenden.

Wohlhabende können mit Geld ihre Interessen pushen

Denn während jeder Wahlzettel exakt gleich aussieht und zählt, egal ob ihn eine 18-jährige Milliardärin oder ein 60-jähriger Bürgergeldempfänger ausfüllt, kann die Milliardärin ihren Lieblingsabgeordneten ein paar Millionen Euro in die Parteikassen schieben, die der Bürgergeldempfänger sicherlich nicht übrig hat. Ob die Lieblingsabgeordneten die Milliardärin daraufhin ein bisschen lieber mögen als den Bürgergeldempfänger, ist schwer zu beweisen – aber sehr plausibel.

Wer eine politische Agenda und das nötige Kleingeld hat, kann an jene spenden, von denen er sich am meisten verspricht. Das gilt zwar nicht nur für den Industriellen, der ein Kohlekraftwerk im Naturschutzgebiet bauen will, sondern auch für die Umwelt-NGO, aber es ist ein Instrument für Reiche. Wer viel Geld hat, kriegt womöglich mehr für seine Stimme. Ein Hack des Gleichheitsgrundsatzes.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Problem bereits 1958 mit seinem ersten Parteispenden-Urteil erkannt, aber nicht gelöst. Seitdem wurde es immer wieder verhandelt. Meist ging es aber nur darum, inwiefern man die Spende von der Steuer absetzen kann. Das liegt auch am engen juristischen Spielraum. Denn unser Grundgesetz schützt die Freiheit der Parteien. Und damit auch bis zu einem gewissen Punkt deren Finanzierung. Damit sitzt das Verfassungsgericht in der Klemme.

In den meisten anderen Ländern der EU gibt es einen maximalen Betrag für Parteispenden 

Eine naheliegende Lösung wäre ein Spendendeckel. Der Gedanke ist sogar so naheliegend, dass er bereits in den Verfassungen von 19 der 27 EU-Länder verankert ist. Hierzulande aber scheint man ein besonderes Vertrauen in die Unbestechlichkeit der Beteiligten zu haben. Man baut darauf, dass die reine Veröffentlichung von Betrag und Wohltäter genügt, um die Gleichheit wiederherzustellen. Werden sie ordnungsgemäß veröffentlicht, sind Spenden in unbegrenzter Höhe erlaubt. Ein bemerkenswerter Vertrauensvorschuss. In jenem Land, das EU-weit mit Abstand die meisten Parteispenden verzeichnet. Inwiefern es der Gleichheit dient, wenn wir das Register der Großspender einsehen können, ist nicht ersichtlich. Es zeigt uns zwar, wer welche Summen spendet – gerecht wird es dadurch aber noch nicht. Stattdessen sehen wir, dass die eigene Stimme weniger wert ist als die der Reichen.

Dass dieses Vertrauen realitätsfern ist, zeigte zuletzt der Fall Christoph Gröner. Der Immobilienunternehmer hatte 2020 insgesamt circa 800.000 Euro an die CDU Berlin gespendet. Zum Beispiel in einem Interview mit Deutschlandfunk Kultur nannte er später „drei Bedingungen“, die er der Partei dafür auferlegt habe. Daraufhin klagte die Satirepartei Die Partei gegen die Bundestagsverwaltung. Gröner sagte vor Gericht aus, er habe im Interview nur selbstdarstellerisch gelogen – die Klage wurde abgewiesen.

Dieser Fall zeigt, wie zahnlos das Transparenzgebot ist, auf das unser Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten setzt. Wir sollten uns endlich eingestehen, dass wir nicht vertrauenswürdiger sind als unsere europäischen Nachbarn. Wenn ein Verbot von Parteispenden nicht verfassungsmäßig sein sollte, dann wäre ein strenger Spendendeckel das Mindeste.

Holger Fröhlich ist Journalist und schreibt oft über Wirtschaft, meist für „brand eins“. Private Spenden in unbegrenzter Höhe nimmt er gern über die fluter-Redaktion an.

Nein, denn ein Verbot löst das Problem nicht. Es kommt auf die Transparenz an

findet Marion Bergermann

Spenden an Parteien sind erst einmal nichts Schlechtes. Allgemein drücken sie Unterstützung aus. Jedes Jahr erhalten Parteien insgesamt Millionen von Euro von Einzelnen oder Unternehmen. Im Wettbewerb um Aufmerksamkeit helfen diese Einnahmen, überhaupt von Bürger*innen wahrgenommen zu werden: Sie ermöglichen Investitionen in Social-Media-Arbeit, Veranstaltungen oder Plakatkampagnen. Staatliche Mittel erhalten Parteien nämlich erst, wenn sie bei Wahlen Stimmen erzielen.

Gerade neu gegründeten Parteien können Spenden helfen

Neben Mitgliedsbeiträgen sind Spenden daher oft eine wichtige Möglichkeit, politische Arbeit zu finanzieren – und kommen besonders neu gegründeten Parteien zugute, die zu Beginn weder viele Mitglieder noch Wahlerfolge vorweisen können.

Bei den etablierten Parteien variiert es stark, wie viel Geld sie gespendet bekommen. Jene, die als arbeitgeberfreundlich gelten, erhalten mehr Spenden und haben damit mehr Möglichkeiten, in ihre Auftritte zu investieren. Doch Wähler*innen bilden sich ihre politische Meinung nicht allein anhand von Wahlplakaten und Talkshowauftritten, bei denen sich Politiker*innen mit Zahlen und Schlagworten zu überbieten versuchen. Meinungen entstehen auch im Austausch mit anderen: durch Gespräche im Bekanntenkreis, durch die Berichterstattung in Medien, durch persönliche Erfahrungen und öffentliche Debatten im Alltag. Politische Überzeugungen sind damit das Ergebnis eines vielschichtigen Prozesses, den Geld zwar beeinflussen, aber nicht vollständig steuern kann. Ein Blick in die veröffentlichten Rechenschaftsberichte der Parteien zeigt schnell: Hohe Summen stammen vor allem von großen Unternehmen und wohlhabenden Privatpersonen.

Und ja, es ist problematisch, dass ein Autokonzern oder ein Zigarettenhersteller ganz andere finanzielle Möglichkeiten hat als etwa eine kleine Umweltinitiative. Genau deshalb befürchten Kritiker*innen von Parteispenden, dass Regierungsparteien die Interessen ihrer finanzstarken Unterstützer*innen in die Gesetzgebung einfließen lassen. Doch so eindeutig ist der Zusammenhang nicht. Zwar werden sich wahrscheinlich Unternehmen und vermögende Einzelpersonen, die die Parteikonten füllen, mehr Gehör für ihre Forderungen bei der Politik verschaffen. Aber das bedeutet nicht automatisch, dass die Parteien eins zu eins deren Interessen in Gesetze umsetzen. 

Das Geld fließt ohnehin – sonst eben auf anderen Wegen

Außerdem würde ein Verbot von Parteispenden einen eventuellen Einfluss auf die Politik nicht einfach verschwinden lassen. Andere Kanäle blieben bestehen. Dazu zählt etwa das sogenannte Parteiensponsoring: Unternehmen dürfen in Parteipublikationen kostenpflichtig Werbeanzeigen schalten, auf Parteitagen gegen Bezahlung mit Logos werben oder Infostände mieten – das machen etwa Konzerne wie Audi, Huawei oder Google und allerlei Verbände. Und selbst wenn auch Sponsoring untersagt würde, blieben die Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Viele Politiker*innen arbeiten neben ihrem Mandat noch in der Wirtschaft, sitzen in Aufsichtsräten oder sind in Kanzleien tätig, die Unternehmen vertreten. Diese Einkünfte müssen zwar offengelegt werden. Doch solche Tätigkeiten schaffen Nähe zu bestimmten Branchen und damit womöglich auch ein besseres Verständnis für deren Interessen.

Was es daher vor allem braucht, ist mehr Transparenz. Für viele wäre es aufschlussreich zu wissen, wie genau Abgeordnete in Unternehmen tätig sind und mit wem sie dort zu tun haben. Transparenter werden müsste auch, wer Parteien finanziell unterstützt: Spender*innen werden bislang erst ab 10.000 Euro Gesamtvolumen im Jahr in den Rechenschaftsberichten der Parteien namentlich veröffentlicht. Erst ab 35.000 Euro müssen Spenden unmittelbar dem Bundestag gemeldet werden. Mehr Offenlegung könnte Vertrauen stärken, ohne politische Beteiligung grundsätzlich zu beschneiden.

Marion Bergermann ist Journalistin mit Schwerpunkt EU-Politik. Sie berichtet für verschiedene Medien aus dem EU-Parlament und über neu entstehende Gesetze. Sie war mehrere Jahre Korrespondentin in Brüssel.


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