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Abgewiesene Patientin: Die eigentliche Erkenntnis aus dem Todesfall

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08.02.2026

Der Tod der 54-jährigen Patientin aus Oberösterreich mit einem Einriss in der Hauptschlagader (Aorta), die nicht notoperiert werden konnte, weil mehrere Kliniken sie mangels Kapazitäten nicht aufnahmen, wäre auch bei einem optimalen Ablauf nicht zu verhindern gewesen. Aber: Das Klinikum Wels-Grieskirchen hätte sie dennoch aufnehmen sollen. Wegen fehlender Flexibilität im Intensivbereich kam es aber nicht dazu. Gemeint ist damit, dass dort zwar ein OP-Saal mit Team verfügbar war, aber kein freies Intensivbett zur Nachbetreuung.

In einem anderen Bereich des Klinikums hätte es ein Intensivbett gegeben. Weil aber die beiden Bereiche organisatorisch und personell getrennt betrieben werden, wurde die Patientin nicht aufgenommen. Ein Fall von „Die rechte Hand weiß nicht, was die linke macht“. Das sind die zwei Kernaussagen der Expertenkommission unter dem Vorsitz des ehemaligen oberösterreichischen Landesrechnungshofs-Direktors Friedrich Pammer. Mit der Konsequenz, dass das Klinikum Wels-Grieskirchen mit der........

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