Wahlbetrug durch Briefwahl?
Aus rechten Kreisen wird zur Zeit massiv Stimmung gegen die Briefwahl gemacht. Angeblich soll die dafür genutzt werden, die Wahl zu stehlen. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz
Es gibt in Deutschland einen Gegenstand, der inzwischen unter Verdacht steht, den Briefkasten. Nicht irgendeinen Briefkasten natürlich. Den Briefkasten, in den ein Bürger einen Umschlag steckt, in dem sich ein anderer Umschlag befindet, in dem sich ein Stimmzettel befindet, auf dem ein Kreuz steht. Dieses Kreuz wiederum kann bei bestimmten politischen Kräften erhebliche Irritationen auslösen.
Man könnte meinen, der demokratische Rechtsstaat habe seine Achillesferse gefunden, die gelbe Kiste vor dem Haus.
Dabei ist die Sache juristisch erstaunlich langweilig. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nämlich bereits damit beschäftigt. Ausführlich. Und eindeutig.
Im Beschluss vom 9. Juli 2013 – 2 BvC 7/10 – ging es um die Frage, ob die Briefwahl bei der Europawahl ohne Angabe eines besonderen Grundes zugelassen werden darf. Das Gericht sagte: ja. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen; die Regelung ist verfassungsgemäß. Die Entscheidung ist in BVerfGE 134, 25–32 veröffentlicht.
Das ist für alle, die die Briefwahl für einen verfassungswidrigen Anschlag auf die Demokratie halten, zunächst einmal eine schlechte Nachricht.
Nun könnte man natürlich sagen, Karlsruhe hat ja gar nicht behauptet, die Briefwahl sei völlig risikolos. Richtig. Hat es sogar ausdrücklich nicht.
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass bei der Briefwahl die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe zurückgenommen ist. Auch sei die Integrität der Wahl nicht in gleicher Weise gewährleistet wie bei der Urnenwahl. Das sind keine Erfindungen irgendwelcher Briefwahlfeinde. Das steht so beim Bundesverfassungsgericht.
Und genau hier beginnt die interessante Debatte.
Denn Demokratie besteht nicht darin, dass ein Verfahren keinerlei Risiken besitzt. Dann könnten wir die Demokratie gleich abschaffen und durch einen Computer ersetzen, der vermutlich ebenfalls irgendwann abstürzt.
Demokratische Wahlverfahren müssen Risiken vielmehr so begrenzen, dass die Wahl als Ganzes zuverlässig, frei und geheim durchgeführt werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb die........
