Keine Angst, Keine Angst?
Es gibt Lieder, die begleiten einen durch den Sommer. Andere begleiten einen durch Ermittlungsverfahren. Das neue Stück „Keine Angst“ von Danger Dan und Igor Levit gehört erfreulicherweise zur ersten Kategorie – obwohl manche vermutlich sofort die zweite aufrufen möchten. Denn sobald Künstler etwas Deutlicheres sagen als „Ich liebe dich“ oder „Mein Herz ist ein Schmetterling“, beginnt in Deutschland zuverlässig die Suche nach dem zuständigen Straftatbestand.
Das ist fast schon ein Volkssport. Manche hören Musik, andere hören Anfangsverdacht.
Dabei beginnt die juristische Reise an einer ziemlich angenehmen Stelle: Artikel 5 des Grundgesetzes.
Art. 5 (1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in........
