Organspende braucht eine Entscheidungspflicht
Im Jahr 2025 gab es 985 postmortale Organspender. 8.199 Menschen standen auf der Warteliste. Das Missverhältnis ist seit Jahren bekannt. Und ebenso lange diskutieren wir darüber, wie sich daran etwas ändern lässt. Nun liegt wieder ein Vorschlag auf dem Tisch: die Widerspruchslösung. Für mich ist das nicht die beste Lösung.
Im August wurde im Bundestag erneut ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf eingebracht. Danach soll grundsätzlich als Organspender infrage kommen, wer volljährig und einwilligungsfähig ist und einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Ich halte das für den falschen Weg. Nicht, weil ich gegen Organspende bin. Ganz im Gegenteil. Wenn mein Leben zu Ende ist und meine Organe einem anderen Menschen das Leben retten können, spricht für mich sehr viel dafür, sie zu spenden. Auch aus religiöser Sicht. Pikuach Nefesch – die Rettung menschlichen Lebens – gehört zu den bedeutendsten Prinzipien jüdischer Ethik. In Wajikra (3. Buch Mose) heißt es:
„Stehe nicht untätig beim Blut deines Nächsten.“
„Stehe nicht untätig beim Blut deines Nächsten.“
Die Organspende wird entsprechend ausdrücklich befürwortet. Sie kann eine Mitzwa sein, eine religiös gebotene gute Tat, weil durch sie menschliches Leben gerettet wird. Und trotzdem stört mich die Widerspruchslösung. Denn neben der Verpflichtung, Leben zu schützen, gibt es noch einen anderen wichtigen Gedanken: Kavod HaMet – Die Würde des Verstorbenen.
Das deutsche Recht ist nah an der Religion
Der Tod macht den menschlichen Körper nicht zu einer herrenlosen Sache. Auch das deutsche Recht kennt einen postmortalen Schutz der Menschenwürde und steht damit dem religiösen Recht im Grundsatz sehr nahe. Der Körper wird auch nach dem Tod noch vom deutschen Recht besonders geschützt.
Das bedeutet keineswegs, dass eine Organentnahme diese Würde verletzen muss. Im Gegenteil: Wenn dadurch ein anderes Leben gerettet wird, kann gerade die Organspende Ausdruck dieser Würde sein. Aber dafür braucht es etwas Entscheidendes: den Willen des Menschen. Wer sich zu Lebzeiten für eine Organspende entscheidet, sagt bewusst: Wenn mein Leben endet, sollen Teile meines Körpers noch einem anderen Menschen helfen können. Vielleicht schlägt mein Herz dann in einem anderen Menschen weiter. Vielleicht ermöglicht meine Niere jemandem ein Leben ohne Dialyse.
Freiwilligkeit ist der konkrete Punkt
Genau darin liegt für mich der Charakter einer Spende: Ich überlasse etwas von mir freiwillig einem anderen Menschen. Eine Steuer ist ja auch keine Spende. Zwar kann man dagegen sagen, dass man ja immer noch widersprechen kann. Aber für viele Menschen ist der eigene Tod nichts, mit dem........
