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Wahlarztrechnungen dürfen keine bösen Überraschungen bringen

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03.03.2026

Wahlärztinnen und Wahlärzte nehmen sich in der Regel mehr Zeit für Patienten, verlangen dann aber auch ein höheres Honorar.

Wahlärztinnen und Wahlärzte sind nicht verpflichtet, Kosten für medizinische Leistungen auf ihrer Homepage oder im Wartezimmer transparent auszuweisen. Es wäre nur fair, das zu ändern. Wobei Patientinnen und Patienten sich aktuell schon über vermutlich anfallende Kosten erkundigen können und sollten. Es steht ihnen zu, darüber informiert zu werden.


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