Kommentar: Der brave Deutsche streikt nur, wenn es ein Gericht erlaubt
Kommentar: Der brave Deutsche streikt nur, wenn es ein Gericht erlaubt
Das Land Berlin zieht vor Gericht, um seinen Angestellten das Streiken zu verbieten. Und was macht der deutsche Arbeitnehmer? Er fügt sich artig.
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In Deutschland darf gestreikt werden. Aber nur, wenn’s erlaubt wird.
Es gibt so Nachrichten, bei denen man sich fragt, ob Franzosen oder Italiener dabei in schallendes Gelächter ausbrechen würden oder ob alle Klischees, die sie von den Deutschen haben, bestätigt werden. Diese Nachricht gehört sicherlich dazu: Ein Bundesland zieht vor Gericht, um den eigenen Angestellten, hier Erzieherinnen und Erziehern, zu verbieten, die Arbeit niederzulegen. Also kein privates Unternehmen – das Land Berlin selbst, also der demokratisch gewählte Arbeitgeber, lässt seine Anwälte aufmarschieren, um ein Grundrecht aushebeln zu lassen.
Es geht um die Mindestpersonalausstattung in Kitas, um die Entlastung der am Limit arbeitenden Kita-Angestellten und um bessere Ausbildungsbedingungen. Es geht also darum, dass Menschen, die........
