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Nach Vorwürfen zu Kinderpornografie und Deepfakes: Frankreich lädt Elon Musk vor

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20.04.2026

Die Pariser Staatsanwaltschaft hat Elon Musk für Montag zu einer freiwilligen Befragung vorgeladen, wie die Nachrichtenagentur AP berichtete. Auf seiner Plattform X sollen nach Angaben der Behörde kinderpornografisches Material sowie nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes verbreitet worden sein.

Auch die frühere X-Geschäftsführerin Linda Yaccarino und rund zehn weitere Führungskräfte des Unternehmens wurden vorgeladen; weitere Mitarbeiter sollen im Laufe der Woche als Zeugen gehört werden. Ob Musk nach Paris reisen wird, blieb zunächst offen; ein Sprecher von X antwortete auf AP-Anfragen nicht.

Die Ermittlungen der Cyberkriminalitätsabteilung hatten nach Angaben von Le Monde im Januar 2025 begonnen, zunächst nach Hinweisen eines französischen Parlamentsmitglieds auf mutmaßlich manipulierte Algorithmen und den unzulässigen Einsatz sensibler Nutzerdaten für zielgerichtete Werbung. Im Laufe von 15 Monaten weiteten sich die Vorwürfe erheblich aus.

Im November 2025 stießen Ermittler laut Le Monde auf antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte, die Groks KI-Chatbot generiert hatte. Holocaustleugnung ist in Frankreich strafbar. Zeitgleich registrierte man einen Rückgang der von X gemeldeten Fälle von Kindesmissbrauchsmaterial um 80 Prozent sowie eine veränderte Erkennungssoftware.

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Die Staatsanwaltschaft werte das als gezielten Schritt und ermittle seitdem auch wegen Beihilfe zum Besitz und zur Verbreitung von Kinderpornografie, hieß es weiter. Im Januar 2026 kam der Vorwurf hinzu, X habe absichtlich Maßnahmen verzögert, um die Verbreitung sexualisierter Deepfakes einzudämmen, die Grok massenhaft erzeugt hatte. Zuletzt weiteten die Ermittler den Fall auf den Betrieb einer illegalen Plattform aus.

Rechtlich betritt die Staatsanwaltschaft dabei unbekanntes Terrain: Musk wird unter anderem vorgeworfen, den Algorithmus seiner Plattform manipuliert und damit den „Betrieb eines Informationssystems gefälscht“ zu haben, ein Tatbestand aus dem französischen Strafgesetzbuch, der seit seiner Einführung 1988 nie angewendet wurde, wie Le Monde berichtete.

Bei den Juristen gehen die Meinungen auseinander, ob dieser wirklich greift. Zwei neuere Urteile des Kassationsgerichtshofs, des höchsten französischen Strafgerichts, sollen die Anwendbarkeit des Tatbestands jedoch stützen.

Musk bezeichnete die Ermittlungen im Februar auf X als einen „politischen Angriff“. Im März, nach einem Bericht der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Manipulation seines Börsenkurses, bezeichnete Musk die ermittelnden Richter als „mentally retarded“, wie Le Monde berichtete. X soll den Angaben zufolge zudem die Herausgabe seines Algorithmus sowie von Nutzerdaten, die zur Identifizierung von Verfassern antisemitischer Inhalte nötig gewesen wären, verweigert haben.

This is a political attack https://t.co/Z204wJuQIr— Elon Musk (@elonmusk) February 3, 2026

This is a political attack https://t.co/Z204wJuQIr

Washington steht hinter Musk

Das Justizministerium der Vereinigten Staaten erklärte nach Berichten des Wall Street Journal, es werde die französischen Ermittlungsbehörden nicht unterstützen. In einem Schreiben des Office of International Affairs soll die Untersuchung als verfassungswidrig eingestuft worden sein. Ein State-Department-Vertreter hatte die zuständige Ermittlungsrichterin Johannah Brousse zuvor als „aktivistische Staatsanwältin“ bezeichnet, wie Le Monde berichtete. Der Parlamentsabgeordnete Bothorel, einer der ursprünglichen Hinweisgeber, wurde nach Angaben der Zeitung von der Teilnehmerliste eines Parlamentsbesuchs im Weißen Haus gestrichen.

Paris orientiert sich am Fall Durov

Paris hat dieses Spiel schon einmal gespielt. Pavel Durov, der Gründer des Messengers Telegram, wurde in Frankreich festgenommen und angeklagt, weil er Gerichtsbeschlüsse ignoriert hatte – danach kooperierte er. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben von Le Monde ein ähnliches Vorgehen gegen Musk im Blick: Folgt er der Vorladung nicht, können die Ermittler ein förmliches Verfahren einleiten und einen internationalen Haftbefehl beantragen.

Die Staatsanwaltschaft unterstrich ihre Haltung nach Angaben von AFP mit einer symbolischen Geste: Sie kündigte an, ihren eigenen Account auf X zu schließen. Ob Musk erscheint, ist offen. Die Ermittler haben Alternativen – bis hin zum internationalen Haftbefehl.


© Berliner Zeitung