Ungleich verteilt: Der Osten steuert auf einen medizinischen Kollaps zu
Der Hausärztemangel ist auf dem ostdeutschen Lande katastrophal. Dabei hat der Staat, wenn auch indirekt, die Pflicht, seinen Bürgern Zugang zu medizinischer Versorgung zu gewährleisten. Das sagt der Artikel 20 des Grundgesetzes klar aus.
