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„Wo ist das Problem?“: Berliner Polizistinnen sollen Kopftücher tragen dürfen

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16.02.2026

Die Berliner Grünen wollen ein Gesetz abschaffen, das es Polizistinnen verbietet, Kopftücher zu tragen. So wurde es auf dem Landesparteitag am vergangenen Wochenende beschlossen. In Kapitel 4 „Berlin lebt Vielfalt“ heißt es auf Antrag des Abgeordneten Daniel Eliasson:

„Das diskriminierende ‚Neutralitätsgesetz‘ schaffen wir in Gänze ab, da es insbesondere kopftuchtragende Frauen vom Staatsdienst ausschließt, Grundrechte wie Religions- und Berufsfreiheit verletzt und bestehende Ungleichbehandlungen im öffentlichen Dienst verfestigt, statt Diskriminierung abzubauen. Muslimisches Leben soll in Kunst, Medien und Bildung sichtbar sein – diskriminierungsfrei und selbstbestimmt.“

Ursprünglich verbot Berlins Neutralitätsgesetz Lehrkräften, Polizisten sowie Justizbediensteten, im Dienst religiöse Symbole offen sichtbar zu tragen. Islamverbände und ihre politischen Mitstreiter sahen darin eine Diskriminierung. Sie klagten und hatten Erfolg. 2015 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil: Ein generelles Kopftuchverbot sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, es schränke die Grundrechte unverhältnismäßig stark ein. Das Berliner Gesetz ist seitdem nicht verfassungskonform.

Die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hält zwar das Berliner Neutralitätsgesetz seit zehn Jahren für verfassungswidrig, beschränkt diese Maßgabe allerdings auf Lehrerinnen. Und dies nur, solange der Schulfriede nicht gestört ist. Von Frauen im Justiz- und Vollzugsdienst ist nicht die Rede. Soll heißen: Polizistinnen, Staatsanwältinnen und Richterinnen dürfen weiterhin kein Kopftuch tragen.

Wie neutral muss der Staat sein?

„Das Kopftuch ist auch das Symbol des politischen Islam. Es hat im Staatsdienst mit hoheitlichen Aufgaben nichts zu suchen“, kommentiert die Generalsekretärin der CDU, Ottilie Klein, den Vorstoß der Grünen. Der Staat müsse hier neutral sein.

Die Polizei selbst lehnt den Vorschlag Eliassons ebenfalls ab. Die Frauenbeauftragte der Deutschen Polizeigewerkschaft, Angélique Yumusak, stellte klar: „Das Kopftuch hat in der Polizei überhaupt nichts zu suchen. Religion und Staat sind ganz streng auseinanderzuhalten“, sagt sie. Wer Uniform trage, repräsentiere den Staat und nicht sich selbst. Persönliche Überzeugungen müssten deshalb im Hintergrund bleiben. „Es hat im Staatsdienst überhaupt nichts in der Erkennbarkeit nach außen zu suchen“, so Yumusak.

Der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei Berlin (GdP), Benjamin Jendro, wurde noch deutlicher: „Es wird mit uns als GdP in der Hauptstadt keine Polizistinnen mit Kopftuch im Dienst geben. Unsere Kolleginnen und Kollegen unterliegen der Neutralitätspflicht. Sie werden auch nicht mit sichtbarem Kruzifix oder Kippa durch die Sonnenallee laufen. Wer da von diskriminierender Beschränkung und Verlust der eigenen Identität spricht, verkennt die Bedeutung der Polizei im Rechtsstaat.“

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Antragsteller Eliasson entgegnet: „Unsere Polizisten bilden eine vielfältige Gesellschaft ab. Dazu gehören auch Kopftuch, Kippa oder Turban.“ Der Grünen-Politiker weiter: „Wo ist das Problem? Macht sie ihren Job deshalb schlechter?“ Berlin sei zudem das Bundesland, das Vielfalt am meisten repräsentiere. Daher könne es in dieser Hinsicht auch eine Vorreiterrolle übernehmen, sagt Daniel Eliasson.

Die Berliner Grünen wollen das Gesetz schon lange abschaffen. Was für den Bereich der Schule argumentiert werde, gelte „ebenso für die Justiz und die Polizei“, hieß es bereits in einem älteren Antrag. Jetzt nehmen sie einen neuen Anlauf. Ziel: Auch Polizistinnen, Justizbedienstete und Richterinnen sollen im Dienst Kopftuch tragen dürfen – so wie beispielsweise in Schottland. Dort dürfen Polizistinnen schon lange Kopftuch tragen.


© Berliner Zeitung