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Und jetzt die dritte Säule!

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02.09.2026

Es war ein mutiger Vorstoß von Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) im trend: Sie wolle jenen, die privat vorsorgen, eine entsprechende Unterstützung geben. Der Vorschlag für die dritte Pensionssäule: Nach Ablauf einer Mindestbehaltefrist sollen Kursgewinne bei Aktien von der KESt (­aktuell 27,5 Prozent) ausgenommen werden. Von den Neos kommt postwendend Unterstützung: „Die Abschaffung der KESt nach einer Behaltefrist liegt ganz in unserer DNA. Sie ist längst überfällig und ein wichtiger Hebel für eine attraktivere private Altersvorsorge“, meint Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer.

Die SPÖ sprang jedoch sofort auf die Bremse: „Der Vorschlag einer KESt-Befreiung kostet sehr viel Geld und bringt nur sehr wenigen einen Vorteil. Wir haben diese Frage in den Koalitionsverhandlungen diskutiert und sind zum Ergebnis gekommen: Das machen wir nicht. Daran hat sich für uns nichts geändert“, lautet die Position in der Parteizentrale. Bis 2011 gab es jedenfalls eine KESt-Befreiung nach einer Behaltefrist von einem Jahr, was langfristiges Investieren gegenüber kurzfristiger Spekulation bevorzugen sollte. Dann wurde sie von der SPÖ-ÖVP-Koalition unter Bundeskanzler Werner Faymann abgeschafft. Und daran, so sind sich Politinsider einig, dürfte sich so rasch nichts ändern.

Wie auch immer: In Europa gehen jedenfalls immer mehr Länder den Weg, ihre Pensionsvorsorge auch über den Kapitalmarkt zu finanzieren. In Schweden wird etwa ein geringer Prozentsatz des Umlageaufkommens am Aktienmarkt veranlagt. In Dänemark gibt es eine quasi obligatorische betriebliche Säule, in Norwegen den berühmten Staatsfonds.

In Deutschland ist nun eine Orientierung am schwedischen Modell Thema, zusätzlich zu den bereits beschlossenen steuerbegünstigten Altersvorsorgedepots, was auch für Polen gilt. Auch in Tschechien können Kursgewinne nach drei Jahren Haltefrist steuerfrei geltend gemacht werden. Christoph........

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