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Erneuerbaren-Ausbau: Diskussion um Gemeindekorruption

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22.04.2026

Erstmals soll unter dem Punkt „Energiewendebeteiligung“ für ganz Österreich rechtlich einheitlich festgelegt werden, dass Gemeinden „Entgelte für eine nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes neu errichtete Photovoltaikanlage und Windkraftanlage erhalten“ können (§57).

Offensichtlich will der Gesetzgeber eine bislang im Graubereich der öffentlichen Verwaltung angesiedelte Praxis legalisieren. Um die fallweise ungeliebten Windkraft- oder PV-Projekte durchzubringen, hat sich ein regelrechter Bieterwettkampf unter Projektbetreibern entwickelt, berichten Insider. Gute Standorte sind bis zu einem mittleren fünfstelligen Eurobetrag an jährlichen Zahlungen an die Gemeinden wert, heißt es, und zwar zusätzlich zu rechtlich ohnehin einwandfreien Grundstücksablösen oder echten Aufwandsentschädigungen. Nicht selten haben dabei weniger finanzstarke private Betreiber das Nachsehen, wenn gleichzeitig große Landesenergieversorger mitbieten.

Weil Widmungen allerdings Rechtsakte sind, die naturgemäß nicht mit Geld abgegolten werden dürfen (verbotene Geschenkannahme und/oder Beeinflussung), greift man fallweise auf........

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