Autonomes Fahren: Waymo ruft an, Deutschland legt auf
Autonomes Fahren: Waymo ruft an, Deutschland legt auf
Die Google-Tochter Waymo entwickelt autonome Fahrzeuge. Die Rechtslage in Deutschland erlaubt den Einsatz aber momentan nicht.
Waymo: Remote-Operator im Ausland Teil des Konzepts
Senator Markey will es ganz genau wissen
Warum das Offshore-Modell von Waymo bei uns nicht funktioniert
Fernlenken heißt Führen
Betrieb bedeutet Genehmigungspflicht
Technische Aufsicht und Registerwelt
Daten sind der zweite Stein im Rucksack
Fazit zum Thema Waymo
Der Einsatz der Fahrzeuge der Alphabet Inc.-Tochter Waymo ist aber derzeit nur in einzelnen Städten der USA erlaubt. Wenn das Robotaxi stecken bleibt – sei es durch fehlerhafte Verkehrszeichen oder eine für die KI irreführende Verkehrsführung – versucht man, den Fehler per Fernwartung zu beheben. Ein Remote-Operator schaut sich die Situation an, wertet sie aus und gibt dem Fahrzeug entsprechende Anweisungen und eine Rückmeldung. So betreibt man KI-Autos, ohne dass es die Kunden wirklich mitbekommen.
Waymo: Remote-Operator im Ausland Teil des Konzepts
Bei der Google-Tochter ist diese Remote-Hilfe seit Jahren Teil des Konzepts. In aktuellen Berichten steht auch, dass die menschlichen Operator leider nicht nur in den USA, sondern größtenteils in Billiglohnländern wie den Philippinen arbeiten. Sie agieren dabei nicht als Fernfahrer mit Joystick und Livestream, sondern als Personen, die in kniffligen Situationen den Kontext liefern und ergänzende Optionen freigeben sollen, damit die Reise weitergehen kann.
Das Thema wurde offiziell erst am 04. Februar 2026 im US-Senat einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Genauer gesagt in der Anhörung im Commerce Committee, mit dem Titel: „Hit the Road, Mac“. Auf der Zeugenbank saßen unter anderem Waymos Chief Safety Officer Mauricio Peña und Teslas Lars Moravy. Mitten in der Anhörung kam die Frage auf, wer im Hintergrund eingreift, wenn das sogenannte „autonome Fahren” nicht ausreicht, um in komplexen Situationen zum Wohl der Sicherheit der Passagiere zu reagieren.
Senator Markey will es ganz genau wissen
Wer die Sitzung im Original sehen möchte, findet eine Videoaufzeichnung davon. Darin wird auch klar, warum das Thema wieder so hochkocht. Es geht um Sicherheit, Haftung, Transparenz, China und die mehr als berechtigte Frage, wer wirklich Einfluss auf die Technologie hat.
Einen Tag vor der Anhörung hat Senator Ed Markey schriftlich nachgelegt. Er fordert von mehreren Herstellern Antworten zu den Remote-Assistance-Operatoren. Wo sitzen sie? Wie prüfen Waymo & Co. deren Tätigkeit? Welche Daten sehen sie? Wie wird das abgesichert und was passiert bei einem Ausfall oder einer hohen Latenz? Dabei geht es weniger um eine ermüdende Technikdebatte, die niemanden wirklich interessiert und die man auch kaum versteht, sondern primär um die Zuständigkeit und Haftung.
Die Firmen betonen dabei gerne ihre Trennlinie. Remote Assistance sei (angeblich) kein Fernlenken. Es gebe keine direkte Lenkung, kein Bremsen, kein Gas. Die Menschen in Fernost liefern bei Bedarf die Zusammenhänge. Sie erteilen Freigaben und Hinweise. In der Realität ist es trotzdem eine Verknüpfung des Ganzen. Wenn das Fahrzeug warten muss, bis ein Mensch den Vorgang geprüft hat, bleibt das Fahrzeug stehen. Dann hängt der Betrieb des Autos nun einmal von dieser einen Person ab. Dabei spielt es keine Rolle, wie sehr man sich eine Trennlinie wünscht, die die Anbieter vor jeglichen juristischen Konsequenzen schützen sollen.
Warum das Offshore-Modell von Waymo bei uns nicht funktioniert
In Deutschland ist der kritische Punkt bereits erreicht, wenn das Führen des Fahrzeugs mit einer Fernsteuerung erfolgt. Für die Teleoperation gibt es seit dem 1. Dezember 2025 einen eigenen gesetzlichen Rahmen. Diesen hat der Gesetzgeber bewusst eng gestaltet. Wer ein Fahrzeug aus der Ferne führt, ist automatisch ein Fahrer. Und Fahrer können keine „Supportmitarbeiter“ sein.
Fernlenken heißt Führen
Die Definition hat man glücklicherweise im deutschen Recht klar und eindeutig geregelt. Fernlenken ist das Führen eines Kraftfahrzeugs durch eine Person von außerhalb. Wer das tut, ist der Fahrzeugführer. Damit hängen Pflichten, die Haftung und die Eignung an einer konkreten Person fest. Das typische Schuldzuweisungsrondell, wie es in den USA üblich ist, kann man deswegen nicht anwenden. Der angestellte Mitarbeiter hat als Fahrer alle Pflichten, die Verantwortung kann das Unternehmen folglich nicht auf mehrere Schultern verteilen.
Und dann folgt der entscheidende Satz im Gesetzestext, der das Outsourcing praktisch unmöglich macht. Sowohl die technische Ausrüstung zum Fernlenken als auch die fernlenkende Person müssen sich physisch im Inland befinden. Ein Leitstand in einem Drittstaat ist somit undenkbar, weil verboten.
Betrieb bedeutet Genehmigungspflicht
Das Fernlenken eines Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen ist stets genehmigungspflichtig. Es braucht einen genehmigten Betriebsbereich und eine nationale Betriebserlaubnis der zuständigen Behörde. Zuständig ist das Kraftfahrt-Bundesamt, bei dem alle Führerscheinklassen und spezielle Genehmigungen zusammenlaufen. Wer mit dieser Behörde zu tun hat, weiß, wie bürokratisch es dort zugeht. Aber man sollte zum Wohl der Sicherheit der Passagiere dankbar sein, dass es sie gibt. Die Behörde verhindert solche Aktionen, die von Waymo in den USA durchgeführt werden.
Technische Aufsicht und Registerwelt
Beim autonomem Fahren in festgelegten Betriebsbereichen hat der Mensch die technische Aufsicht. Auch deswegen kann man die Problematik nicht mithilfe einer anonymen Remote-Workforce lösen. Die Pflichten und Anforderungen sind im Straßenverkehrsgesetz und in der AFGBV geregelt. Dazu gehören die Eignung, Schulung, ein Führerscheinbesitz und Zuverlässigkeit. Aufgrund dieser strengen Prüfkriterien kann man solche Rollen nicht einfach weltweit verteilen.
Schon ein kurzer Blick in die Verordnungstexte zeigt das Zusammenspiel. Die autonome Fahrfunktion kann Manöver vorschlagen, die technische Aufsicht kann Vorgaben machen. Das System muss diese überprüfen. Das sind keine „Fernfahrer“, aber es ist ein geregeltes Setup. Sobald alles ordentlich organisiert ist, wird es schwer, den Betrieb wie den Kundendienst zu behandeln, wie Waymo & Co. es in den USA handhaben.
Daten sind der zweite Stein im Rucksack
Der Remote-Betrieb bedeutet in der Regel auch, dass das Fahrzeug Live-Daten aus dem öffentlichen Straßenraum überträgt. Die StVFernLV verlangt ein IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzept inklusive einer Datenschutz-Folgenabschätzung, soweit erforderlich. Wer so etwas ernsthaft betreibt, verteilt die Infrastruktur eigentlich nicht gerne über mehrere Ländergrenzen hinweg, da jedes Land selbst innerhalb der EU oft abweichenden Datenschutzverordnungen unterliegt.
Fazit zum Thema Waymo
Waymo zeigt, wie der Betrieb von Robotaxis im Alltag aussieht. „Autonom“ bedeutet, man hat einen Menschen im Hintergrund als überprüfende Instanz. Wenn es in Deutschland zu Problemen kommt und jemand per Fernwartung auf das Fahrzeug zugreifen muss, dann greift das Fernlenk-Recht. Dann ist wenigstens kein ausgelagerter Philippiner mit einem Führerschein aus dem Zigarettenautomaten für das Auto verantwortlich. Zum Glück sorgen unsere Gesetze in Deutschland dafür, dass der Leitstand im Inland sein muss und die Rolle an die deutsche Fahrer- und Registerlogik gebunden ist.
So oder so – es bleibt abzuwarten, ob Waymo bei dem merkwürdigen betriebswirtschaftlichem Konstrukt auf Dauer die Sicherheit der Insassen gewährleisten kann.
(*) Alle mit einem Stern gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Wenn Du über diese Links Produkte oder Abonnements kaufst, erhält Tarnkappe.info eine kleine Provision. Dir entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wenn Du die Redaktion anderweitig finanziell unterstützen möchtest, schau doch mal auf unserer Spendenseite oder in unserem Online-Shop vorbei.
Ich studiere Politikwissenschaft und Japanisch. Vorher habe ich vier Jahre bei der Bundeswehr gedient und hatte dort meine ersten professionellen Berührungspunkte mit IT, im Bereich Netzwerk Aufbau etc.
Raspberry Pi Verbot: Maker-Hardware wie Pi & Flipper Zero auf New Yorker Verbotsliste
Raspberry Pi Verbot in New York: Maker-Hardware wie Pi und Flipper Zero landet auf der Verbotsliste zur Bürgermeister-Inauguration.
Passagierdatenspeicherung: EU plant totale Überwachung von Bus, Bahn, Schiff und Auto
EU plant die Ausweitung der Passagierdatenspeicherung auf Bus, Bahn, Schiff und Auto trotz Datenschutz-Bedenken.
Evasive Panda ändert das DNS, statt Updates lädt man Malware
Die Hacker-Gruppe Evasive Panda nutzte das Domain Name System, um unzählige Computer zu verseuchen. Das DNS ist elementar und keine Beilage.
Hide.me VPN Transparenzbericht 2025: wenige Anfragen, keine Kunden preisgegeben
Beim Hide.me VPN Transparenzbericht hat sich in den letzten Jahren vergleichsweise wenig getan. Der Anbieter gibt sowieso keine Daten raus!
Telematik als Blackbox: Das E-Rezept stolpert, KIM wird auf dem 39C3 öffentlich bloßgestellt
Das E-Rezept ist seit Anfang 2025 Pflicht, arbeitet aber nicht zuverlässig. Auf dem 39C3 sieht man deutlich, wie anfällig die Telematik ist.
Wegen KI-Spam: curl stellt Bug-Bounty ein
Das curl-Projekt muss nach Jahren und Tausenden Dollar an Sicherheitsforscher sein Bug-Bounty-Programm einstellen. Der Grund: LLMs.
Gemini 3 Jailbreak offenbart hochgefährliche Anleitungen
Ein schneller Jailbreak enthüllt, wie leicht Gemini 3 gefährliche Inhalte preisgibt und zeigt massive Schwächen in Googles KI-Schutzsystemen.
Pornhub Premium und der Leak, der nach Erpressung riecht
Wenn der Betreiber nicht den Forderungen von ShinyHunters entspricht, wollen die Hacker zahlreiche Pornhub Premium-Kundendaten enttarnen.
Polizeigesetz Berlin: Heimliche Wohnungseinbrüche und KI-Überwachung werden legal
Berlin verabschiedet ein Polizeigesetz: Staatstrojaner, heimliche Wohnungsbetritte, KI-Überwachung, Gesichtserkennung und Funkzellenabfragen.
Sideloading: ACE drängt auf härteres Vorgehen gegen Piraterie-Apps
ACE warnt vor Sideloading von Piraterie-Apps als Sicherheitsrisiko. Malware, Datendiebstahl und Betrug nehmen zu.
Stealka Stealer: Fake-Roblox-Mods und Cheats plündern Krypto-Wallets
Stealka Stealer ist eine neue Windows-Malware, die sich als Roblox-Mod oder Cheat tarnt und Browserdaten sowie Krypto-Wallets plündert.
„One Battle After Another”: Torrent versteckt Malware in Untertiteln
Ein gefälschter Torrent für Leonardo DiCaprios Film „One Battle After Another” versteckt eine bösartige Malware in den Untertiteldateien.
Behörden-Domains leiten auf Seiten mit Scam, Pornos und Schadsoftware weiter
Man denkt an nichts Böses, klickt bei Google auf den Treffer von Behörden-Domains und landet plötzlich auf der Seite eines Cyberkriminellen.
Fakeshop-Betrug: 1,4 Millionen Euro ergaunert – Duo landet hinter Gittern
Fakeshop-Betrug brachte zwei Tätern 1,4 Millionen Euro ein. Das LG Hannover verhängte mehrjährige Haftstrafen.
Vault Viper Leak: Der „Universe Browser“, der alles mitliest
Der angeblich „sichere“ Universe Browser ist Teil des Untergrundnetzwerks Vault Viper, einer globalen Cybermafia.
APT31: Hackergruppe nutzt Cloud zur Verschleierung
Russland und China sind im Krieg Partner. Doch in der IT spioniert man sich gegenseitig aus. Die Hackergruppe APT31 spielt dabei eine Rolle.
Zehntausende ASUS-Router sind unter fremder Kontrolle
Die "Operation WrtHug" ist eine große Cyber-Angriffskampagne auf ASUS-Router. Wir erklären, wie sie funktioniert und man sie abwehren kann.
Anti-DEI-Klausel: Python lehnt 1,5 Mio. Dollar der Trump-Regierung ab
Python hat einen Förderbetrag von über 1,5 Millionen USD abgelehnt. Grund war die Bedingung, Programme zur Gleichberechtigung zu streichen.
