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Pink Floyd Abmahnung: Gericht zerlegt Rechteinhaber – Klage gescheitert

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19.04.2026

Pink Floyd Abmahnung: Gericht zerlegt Rechteinhaber – Klage gescheitert

Pink Floyd Abmahnung im Fokus: Das Landgericht (LG) Berlin weist eine Klage ab, weil Rechte nicht nachgewiesen wurden.

Pink Floyd Abmahnung: Neue Fälle treffen private Verkäufer

Gericht kippt zentrale Pink Floyd Abmahnung

Schwachstellen der Pink Floyd Abmahnung

Ähnliche Verfahren – gleiches Ergebnis

Bootlegs, Urheberrecht und Grauzonen

Pink Floyd Abmahnung verliert an Durchschlagskraft

Der Verkauf eines Konzertmitschnitts von Pink Floyd kann rechtliche Folgen haben, wenn eine Abmahnung erfolgt. Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Berlin zeigt jedoch, dass die Rechtslage oftmals weniger eindeutig ist. Die Entscheidung stellt zentrale Annahmen vieler Abmahnungen infrage.

Pink Floyd Abmahnung: Neue Fälle treffen private Verkäufer

Wie Rechtsanwalt Robin Tafel auf Anwalt.de berichtet, kursieren derzeit vermehrt Pink Floyd Abmahnungen wegen angeblich illegaler Tonträger. Diese treffen erneut vor allem Privatpersonen. Wer alte CDs, Vinyl oder Live-Mitschnitte über eBay oder Kleinanzeigen verkauft, kann sich mit juristischen Forderungen konfrontiert sehen.

Tafel verweist dabei auf einen Fall, in dem ein Landgericht im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen einen Anbieter vorging und ihm untersagte, einen entsprechenden Tonträger mit Darbietungen von Pink Floyd anzubieten oder öffentlich zum Verkauf bereitzuhalten. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro in Aussicht gestellt, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Bei wiederholten Verstößen kann sich die Haftdauer auf insgesamt bis zu zwei Jahre summieren. Der Streitwert wurde mit 15.000 Euro angegeben.

Typische Vorwürfe betreffen den Verkauf sogenannter Bootlegs, also inoffizieller Tonträger, sowie die angebliche Verletzung von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Unterlassung, Schadensersatz und die Erstattung von Abmahnkosten gefordert, da der Verkauf solcher Tonträger als grundsätzlich unzulässig dargestellt wird.

Gericht kippt zentrale Pink Floyd Abmahnung

Auch Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen berichtet auf Anwalt.de von einem vergleichbaren Verfahren. Demnach stand ein Fall vor dem Landgericht Berlin im Raum, bei dem es um den Verkauf eines Konzertmitschnitts von Pink Floyd über eBay ging. Konkret soll der Beklagte eine Live-Aufnahme des Albums The Wall angeboten haben, die nicht offiziell veröffentlicht worden war.

Die Klägerin, die Pink Floyd Music Ltd., sah darin eine Verletzung ihrer Urheber und Leistungsschutzrechte und ließ den Anbieter abmahnen. Gefordert wurden unter anderem Unterlassung, Schadensersatz sowie die........

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