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EU-Reparaturpflicht: Hersteller pfeifen auf Reparaturinfos

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07.09.2026

EU-Reparaturpflicht: Hersteller pfeifen auf Reparaturinfos

EU-Reparaturpflicht für Smartphones: Bei über 80 Prozent der Modelle fehlen brauchbare Reparaturinfos. Warum Hersteller in der Kritik stehen.

EU-Reparaturpflicht soll Smartphones langlebiger machen

Reparatur, Updates und Akku: Das schreibt die EU vor

Reparierbarkeits-Score: Hersteller geben die Bewertung selbst an

Vier von fünf Smartphones fallen bei Reparaturinfos durch

Reparatur-Link vorhanden – aber wo geht es weiter?

Das Problem endet nicht beim Hersteller

EU-Reparaturpflicht mit Kontrollproblem

Smartphones sollen in der EU länger halten und sich leichter reparieren lassen. Seit Juni 2025 gilt dafür die neue EU-Reparaturpflicht. Doch eine aktuelle Untersuchung zeigt: Bei vier von fünf überprüften Smartphone-Modellen fehlen die vorgeschriebenen Reparaturinformationen oder sie sind unbrauchbar.

EU-Reparaturpflicht soll Smartphones langlebiger machen

Seit dem 20. Juni 2025 gelten für neu auf den europäischen Markt gebrachte Smartphones und Tablets strengere Anforderungen an Haltbarkeit und Reparaturfreundlichkeit. Die zugrunde liegende Verordnung (EU) 2023/1670 wurde bereits im Juni 2023 von der EU-Kommission erlassen. Ihre Vorgaben für die betroffenen Geräte gelten jedoch erst seit dem 20. Juni 2025.

Dazu gehören u.a. Angaben zur Reparierbarkeit, zur Akkuleistung, zur Widerstandsfähigkeit und zur Dauer der Software-Unterstützung. Ersatzteile müssen für einzelne Komponenten über Jahre hinweg verfügbar bleiben. Zudem schreibt die EU vor, dass Reparatur- und Wartungsinformationen sowie Angaben zu Ersatzteilpreisen über eine kostenlos zugängliche Website bereitgestellt werden.

Reparatur, Updates und Akku: Das schreibt die EU vor

Zudem stellen die EU-Vorgaben sicher, dass sich Komponenten unter den festgelegten Bedingungen reparieren lassen. Dafür müssen sich Reparaturen z.B. mit handelsüblichen Werkzeugen durchführen lassen. Die Vorgaben sollen damit auch Reparaturen außerhalb der Herstellerwerkstätten ermöglichen.

Des Weiteren gelten für Ersatzteile verbindliche Verfügbarkeitsfristen. So müssen Hersteller die vorgeschriebenen Ersatzteile mindestens sieben Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens eines Modells bereithalten. Die Lieferung soll dabei je nach Ersatzteil innerhalb von fünf bis zehn Werktagen erfolgen. Weiterhin sollen unabhängige Reparaturbetriebe Zugang zu notwendigen technischen Informationen und Reparatursoftware erhalten.

Bezüglich der Software müssen Hersteller für Smartphones und Tablets mindestens fünf Jahre lang nach........

© Tarnkappe