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DISH verklagt DMTN IPTV: 21 Millionen Dollar Schadenersatz gefordert

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19.02.2026

DISH verklagt DMTN IPTV: 21 Millionen Dollar Schadenersatz gefordert

DISH Network verklagt DMTN IPTV auf über 21 Mio. US-Dollar nach 68 Abmahnungen und 435 Takedown-Versuchen.

IPTV-Klage mit Vorgeschichte: 68 Abmahnungen, 435 Takedowns

DISH verklagt DMTN IPTV: Anklagepunkte im Überblick

Verschleierungsvorwürfe: PayPal und Domain-Wechsel

Rechteindustrie erhöht den Druck

DISH Network verklagt DMTN IPTV und fordert mehr als 21 Millionen US-Dollar. Nach jahrelangen Abmahnungen und Takedown-Versuchen hat der US-Pay-TV-Anbieter Klage vor einem Bundesgericht in New York eingereicht. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen mutmaßlich systematische Urheberrechtsverletzungen, verschleierte Zahlungsströme und ein IPTV-Angebot, das laut Klage trotz 68 Unterlassungsaufforderungen und 435 Takedown-Mitteilungen weiterbetrieben worden sein soll.

Mit der eingereichten Klage rückt DMTN IPTV nun verstärkt in den Fokus internationaler Rechteinhaber. Neben dem geltend gemachten Schadenersatz in Millionenhöhe verlangt DISH eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, die Übertragung mehrerer Domains sowie gerichtliche Anordnungen gegen Hosting-Anbieter, CDNs, ISPs und Zahlungsdienstleister. Zudem fordert das Unternehmen die Herausgabe mutmaßlich erzielter Gewinne sowie die Erstattung von Anwalts- und Verfahrenskosten. Zuständig ist der U.S. District Court for the Southern District of New York.

Koordiniert wird das Verfahren von der International Broadcaster Coalition Against Piracy (IBCAP), einem Zusammenschluss internationaler Rechteinhaber. Laut TorrentFreak richtet sich die Klage gegen die Betreiber des Dienstes „DMTN IPTV“ sowie verbundene Marken wie „Idriss Premium TV“ und „Manx TV“. Den Angaben zufolge sollen die Dienste Zugriff auf Tausende Live Kanäle sowie auf bis zu 100.000 Filme und Serien auf Abruf ermöglicht haben.

IPTV-Klage mit Vorgeschichte: 68 Abmahnungen, 435 Takedowns

Die aktuell eingereichte Klage ist das Ergebnis einer mehrjährigen Auseinandersetzung. Nach Angaben von IBCAP und gemäß der eingereichten Klageschrift soll DISH bereits seit 2020 gegen den Streaming-Dienst vorgegangen sein. Konkret ist von 68 Unterlassungsaufforderungen (Cease-and-Desist Notices) sowie von 435 Takedown-Mitteilungen an Hosting-Anbieter und Dienstleister die Rede.

Trotz dieser Maßnahmen sei das IPTV-Angebot weiter betrieben worden. Juristisch entscheidend ist nach Auffassung der Kläger, dass die mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen damit vorsätzlich und in voller Kenntnis erfolgt sein sollen.

DISH verklagt DMTN IPTV: Anklagepunkte im Überblick

Im Mittelpunkt der Klage steht der Vorwurf, dass DMTN IPTV urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Lizenz in den USA öffentlich zugänglich gemacht habe. DISH gibt an, exklusive US-Rechte an zahlreichen internationalen TV-Kanälen und Programmen zu halten.

Laut Klageschrift soll der Streaming-Dienst TV-Kanäle kontinuierlich übertragen, Inhalte ohne Genehmigung öffentlich zugänglich gemacht und damit direkt mit legalen Pay-TV-Angeboten konkurriert haben. Zudem habe die Website mit Slogans wie „No More Cable Bills“ geworben und versprochen, die Streams ließen sich „auf jedem Gerät“ installieren.

Die geforderte Summe von 21 Millionen Dollar basiert dabei auf dem US-amerikanischen Copyright Act. Laut Klageschrift sollen mindestens 145 registrierte Werke betroffen sein. Für vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen können in den USA bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk als gesetzlicher Schadenersatz („statutory damages“) geltend gemacht werden.

Zusätzlich beantragt DISH eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, die Übertragung mehrerer Domains sowie gerichtliche Anordnungen gegen Drittanbieter wie Hosting-Provider, CDNs, ISPs und Zahlungsdienstleister. Dabei handelt es sich um Vorwürfe aus einer anhängigen Klage, ein Urteil liegt bisher noch nicht vor.

In der Klageschrift wird Idriss Elkasmi aus Fes, Marokko als Hauptbetreiber („direct infringer“) genannt. Außerdem wird Ali Ezzaary als unterstützende Person („secondary infringer“) aufgeführt. Hinzu kommen weitere bisher unbekannte Beteiligte („Doe Defendants“).

Auch hier wird deutlich, dass nicht nur gegen die mutmaßlichen Betreiber vorgegangen wird, sondern ebenso gegen die technische und finanzielle Infrastruktur, um den Betrieb des IPTV Dienstes nachhaltig zu unterbinden.

Verschleierungsvorwürfe: PayPal und Domain-Wechsel

Zusätzlich stützt DISH seine Klage auf detailliert geschilderte Verschleierungsvorwürfe. Nach Darstellung der Kläger nutzten die Betreiber bei Testkäufen nicht den Namen des Streaming Dienstes für die Zahlungsabwicklung, sondern wickelten Zahlungen über ein anderes Geschäft mit der Bezeichnung „Genuine Leather“ ab.

In einem dokumentierten Fall kaufte ein von DISH eingesetzter Testkäufer ein IPTV Abonnement. Er erhielt anschließend einen PayPal Beleg, der nicht den Streaming Dienst auswies, sondern den Kauf eines „Philos Brown Leather Backpack“. Kurz darauf übermittelten die Verantwortlichen Zugangsdaten, mit denen der Dienst genutzt werden konnte. DISH wertet dieses Vorgehen als gezielten Versuch, Zahlungsströme zu verschleiern.

Darüber hinaus wirft DISH den mutmaßlichen Betreibern vor, mehrfach Domains gewechselt und Hosting Infrastruktur verlagert zu haben, um Sperrungen und Abschaltungen zu umgehen. Mit diesen Maßnahmen hätten sie den Betrieb des IPTV Dienstes trotz wiederholter Maßnahmen der Rechteinhaber fortgesetzt.

Auch im öffentlichen Auftreten soll es Veränderungen gegeben haben. Laut Klageschrift löschte der genannte Betreiber sein LinkedIn Profil. Zudem ersetzte er das Profilbild seines Facebook Accounts durch ein Foto des US Regisseurs Vince Gilligan, bekannt durch Serien wie „Breaking Bad“ und „Better Call Saul“. Eine Verbindung zwischen Gilligan und dem Streaming Dienst besteht nach Angaben der Klägerseite nicht.

Rechteindustrie erhöht den Druck

Mit der 21 Millionen Dollar Klage gegen DMTN IPTV setzt die Rechteindustrie auf eine strategische Ausweitung des Vorgehens gegen mutmaßliche illegale Streaming Strukturen. DISH und IBCAP nehmen damit nicht nur die angebliche Betreiber ins Visier, sondern auch Zahlungsströme und technische Infrastruktur. IBCAP-Executive Director Chris Kuelling erklärte, man rechne mit einer weitreichenden gerichtlichen Verfügung, die auch gegen Drittparteien durchgesetzt werden könne:

„In Übereinstimmung mit früheren Erfolgen in Gerichtsverfahren erwarten wir auch in diesem Fall ein ähnliches Ergebnis, einschließlich einer weitreichenden einstweiligen Verfügung, die gegen Dritte wie Hosting-Anbieter, CDNs, ISPs und Zahlungsabwickler durchgesetzt werden kann, um diese Rechtsverletzung zu stoppen.“

„In Übereinstimmung mit früheren Erfolgen in Gerichtsverfahren erwarten wir auch in diesem Fall ein ähnliches Ergebnis, einschließlich einer weitreichenden einstweiligen Verfügung, die gegen Dritte wie Hosting-Anbieter, CDNs, ISPs und Zahlungsabwickler durchgesetzt werden kann, um diese Rechtsverletzung zu stoppen.“

Im Fall DISH verklagt DMTN IPTV verlagern sich die Maßnahmen der Rechteinhaber von reinen Takedowns einzelner Streams hin zu strukturellen Eingriffen in Infrastruktur und Zahlungsströme. Damit landen nicht nur einzelne Übertragungen, sondern gleich komplette Geschäftsmodelle vor Gericht. Gerichtsbeschlüsse sollen Drittparteien wie Hosting Anbieter, CDNs, ISPs und Zahlungsdienstleister daran hindern, die mutmaßliche Piraterie Infrastruktur weiter zu unterstützen. In IPTV Verfahren liegt hier der entscheidende Hebel, da Betreiber im Ausland häufig schwer greifbar sind. Ihre technische und finanzielle Infrastruktur hingegen bleibt angreifbar.

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.

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