Bargeldobergrenze 2027: 10.000-Euro-Limit kommt – aber nicht für alle
Bargeldobergrenze 2027: 10.000-Euro-Limit kommt – aber nicht für alle
Bargeldobergrenze 2027: Ab Juli gilt das 10.000-Euro-Limit für gewerbliche Barzahlungen. Was ist für Händler und Privatpersonen zu beachten?
Von 2021 über 2024 bis 2027
Bargeldobergrenze 2027: Ab Juli greift das 10.000-Euro-Limit
10.000 Euro sind die neue Grenze – aber nicht für jedes Geschäft
3.000 Euro: Bargeld wird zum Prüfungsfall
Auch Banken müssen genauer hinschauen
Bargeld im Visier der EU
Bargeld ist nicht automatisch anonym
Die Datenschutzfrage liegt in der Zukunft
Was bedeutet die Bargeldobergrenze für Privatpersonen?
Echtzeitüberweisung statt Geldbündel
Bargeldobergrenze 2027: Bargeld verschwindet deshalb nicht
Die EU setzt beim Bargeld ab Juli 2027 eine neue Grenze. Gewerbliche Barzahlungen dürfen im Rahmen der kommenden Bargeldobergrenze 2027 dann 10.000 Euro nicht mehr überschreiten. Was gilt für Händler, Privatpersonen und Bareinzahlungen bei Banken?
Ab dem 10. Juli 2027 gilt in der EU eine neue Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Die Regeln betreffen jedoch nicht jeden gleichermaßen. Gewerbliche Barzahlungen dürfen diesen Betrag künftig nicht mehr überschreiten. Für Geschäfte zwischen Privatpersonen gilt die neue Obergrenze dagegen nicht. Sie können auch künftig Bargeldzahlungen in beliebiger Höhe untereinander vereinbaren. Für Unternehmen und Händler gelten hingegen die neuen Vorgaben. Bereits ab 3.000 Euro sind bei entsprechenden Barzahlungen zusätzliche Identifizierungspflichten vorgesehen.
Von 2021 über 2024 bis 2027
Über eine geplante Bargeldobergrenze berichtete Tarnkappe.info bereits 2021. Zur Debatte stand ein Vorschlag der EU-Kommission, Barzahlungen auf 10.000 Euro zu begrenzen. Damals war allerdings noch offen, ob und wann daraus verbindliches EU-Recht werden würde.
Im März 2024 griff Lars Sobiraj das Thema bei uns erneut auf. Die federführenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments hatten sich zu diesem Zeitpunkt für ein umfangreiches Gesetzespaket gegen Geldwäsche ausgesprochen. Vorgesehen waren unter anderem ein Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro im geschäftlichen Verkehr sowie zusätzliche Einschränkungen für anonyme Barzahlungen über 3.000 Euro.
Nur wenige Monate danach wurde aus dem Vorhaben verbindliches EU-Recht. Das Europäische Parlament verabschiedete das Geldwäschepaket im April 2024, der Rat der EU nahm es Ende Mai an. Am 19. Juni 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/1624 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit ist die Verordnung zwar bereits in Kraft, die neuen Vorschriften werden jedoch erst ab dem 10. Juli 2027 angewendet.
Bargeldobergrenze 2027: Ab Juli greift das 10.000-Euro-Limit
Bargeld ist in Deutschland nach wie vor beliebt. Allerdings stehen beim Bezahlen größerer Summen künftig neue Regeln bevor. Mit dem europäischen Geldwäschepaket wurde eine unionsweite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro beschlossen. Die entsprechende EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) gilt ab dem 10. Juli 2027.
Damit dürfen Unternehmen und andere gewerblich handelnde Beteiligte künftig keine Barzahlungen von 10.000 Euro oder mehr entgegennehmen und leisten. Die Regelung soll verhindern, dass große Mengen Bargeld für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder zur Umgehung von Sanktionen eingesetzt werden.
Eine wichtige Einschränkung wird dabei allerdings häufig übersehen, denn die neue Bargeldgrenze betrifft keine Geschäfte zwischen Privatpersonen. Wer privat an privat verkauft, kann auch künftig Beträge in beliebiger Höhe bar vereinbaren. Wer also beispielsweise einen gebrauchten Wagen von einer anderen Privatperson kauft und den Kaufpreis bar bezahlt, fällt nicht allein deshalb unter die neue EU-Obergrenze. Anders sieht es jedoch aus, sobald ein Unternehmen beteiligt ist.
10.000 Euro sind die neue Grenze – aber nicht für jedes Geschäft
Die neue Regelung richtet sich gegen hohe Bargeldzahlungen im geschäftlichen Zahlungsverkehr. Betroffen sind dabei Käufe bei Autohändlern, Möbelhäusern oder anderen Unternehmen. Wer........
