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Wildcampen am Bodensee mit Zelt oder Wohnmobil: Was ist erlaubt, was verboten?

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Mit dem Zelt direkt am See übernachten oder den Camper für eine Nacht auf einem ruhigen Parkplatz abstellen: Wildcampen am Bodensee klingt verlockend. Doch was ist tatsächlich erlaubt? Das hängt vom Ort ab und davon, ob die Nacht im Zelt, unter freiem Himmel oder in einem Wohnmobil verbracht wird.

Ist Wildcampen am Bodensee erlaubt?  

Ein allgemeines Recht auf Wildcampen gibt es in Deutschland nicht. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt zwar, die freie Landschaft zur Erholung zu betreten. Auch Wälder dürfen grundsätzlich zur Erholung betreten werden. Daraus folgt jedoch nicht, dass Besucher dort automatisch ihr Zelt aufschlagen und übernachten dürfen.

In Baden-Württemberg setzt das Naturschutzgesetz dem Zelten in der freien Landschaft Grenzen. Auf Flächen, die nicht dafür vorgesehen sind, darf nicht ohne Weiteres gezeltet werden. Wer abseits eines Campingplatzes übernachten möchte, kann sich deshalb nicht allein auf das allgemeine Betretungsrecht berufen. Für Wälder gibt es eine noch konkretere Regel. Nach Paragraf 37 Absatz 4 des Landeswaldgesetzes ist das Zelten im Wald ohne besondere Befugnis nicht erlaubt. Das gilt ebenso für das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern.

Noch strenger können die Vorgaben in Naturschutzgebieten oder anderen geschützten Bereichen ausfallen. Dort gelten zusätzlich die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen. Ein Platz, der auf den ersten Blick unproblematisch aussieht, kann deshalb besonderen Beschränkungen........

© Südkurier