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Er soll einen Mitbewohner mit einer Schneeschaufel attackiert haben - jetzt wurde ein 48-Jähriger verurteilt

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Ein Streit in einer Notunterkunft in Engen wurde vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Ein 48-jähriger Angeklagter soll einen 68 Jahre alten Mitbewohner im Kellergeschoss mit einer Schneeschaufel an der Schläfe verletzt und später zwei faustgroße Steine nach ihm geworfen haben - so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Wochenlange Spannungen in der Unterkunft

Der 48-Jährige erschien ohne Verteidiger vor Gericht. Er ist ledig, kinderlos, arbeitslos und als wohnungslos gemeldet. Zu seinen persönlichen Verhältnissen sagte er, dass bei ihm eine psychosomatische Erkrankung und schweres ADHS diagnostiziert worden sei. Außerdem lebe er seit etwas mehr als zwei Jahren abstinent. Er mache eine Therapie und sei „nie ein Verbrecher“ gewesen.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ereignete sich der Vorfall im Kellergeschoss einer Notunterkunft in Engen. Dort soll der Angeklagte den Geschädigten zunächst mit einer Schneeschaufel attackiert und ihn am Kopf verletzt haben. Außerdem habe er ihm mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Anschließend sei er nach draußen gegangen, habe sich an einem Blumenbeet zwei große Steine geholt und diese auf den 68-Jährigen geworfen, ihn jedoch nicht getroffen.

Der Angeklagte bestritt die Auseinandersetzung im Kern nicht, schilderte die Vorgeschichte aber anders. Der Geschädigte habe ihn über einen längeren Zeitraum provoziert und mehrfach mit seinem Stock bedroht. Irgendwann sei „der Geduldsfaden gerissen“. Es sei die „pure Wahrheit“, dass er wochenlang mit dem langen Stock des Mitbewohners bedroht worden sei. Er habe sich auch mehrfach beim Ordnungsamt über den Mann beschwert. Im Nachhinein tue ihm alles leid, sagte der 48-Jährige. An Einzelheiten könne er sich nach eigenen Angaben nicht mehr vollständig erinnern. So wisse er nicht mehr genau, ob er zuerst die Schneeschaufel oder die Steine geworfen habe. Auch an die im Protokoll vermerkten Ohrfeigen könne er sich nicht erinnern, er wolle diese aber auch nicht bestreiten.

Polizei und Zeugen schildern die Eskalation

Ein Polizeibeamter berichtete als erster Zeuge, dass es zwischen beiden Männern immer wieder Probleme gegeben habe. Der Geschädigte, sein Gehstock und die Konflikte, die es deswegen gegeben habe, seien der Polizei bekannt gewesen. Die gemeinschaftlich genutzte Schneeschaufel der Unterkunft sei mit Blutspritzern am Schaft gefunden worden. Beim Geschädigten habe man eine Platzwunde festgestellt, zudem sei ein Rettungswagen gerufen worden. Der Angeklagte sei zunächst nicht mehr vor Ort gewesen, später habe sich herausgestellt, dass er beim Ordnungsamt war. Auch habe man festgestellt, dass an der Einfassung des Blumenbeets zwei Steine fehlten, die anschließend unten am Tatort lagen.

Der 68-jährige Geschädigte, der laut Gericht ebenfalls kein Unbekannter sei und selbst schon mehrfach als Angeklagter vor Gericht gestanden habe, schilderte den Vorfall teilweise anders. Er sei im Keller auf der Toilette gewesen und anschließend mit der Schneeschaufel gegen die Schläfe geschlagen worden. Danach sei er zu Boden gegangen und an Bart und Haaren gezogen worden. Ins Gesicht geschlagen worden sei er aber nicht. Die beiden geworfenen Steine hätten ihn verfehlt. Seine Platzwunde sei später im Krankenhaus versorgt worden, genäht werden musste sie nach seinen Angaben nicht. Den Stock habe er in der Hand gehabt, weil er ohne ihn die Treppe nicht hochkomme.

Der Angeklagte ist nach Gerichtsangaben zehnmal vorbestraft, überwiegend wegen Diebstahls. Sämtliche Einträge liegen jedoch mehr als zehn Jahre zurück. Die Staatsanwaltschaft hielt den Tatvorwurf durch die Aussagen und die Einlassung des Angeklagten für erwiesen. Sie forderte elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für drei Jahre sowie 300 Euro an den Geschädigten.

Die Richterin blieb deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie sah einen minderschweren Fall, berücksichtigte das Geständnis, die langen zurückliegenden Vorstrafen sowie die vorausgegangenen Provokationen. Verhängt wurden 120 Tagessätze zu je 15 Euro. Zugleich machte die Richterin deutlich, dass „viel mehr hätte passieren können“. Zusätzlich muss der 48-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.

Gefährliche Körperverletzung

Paragraf 224 StGB regelt Fälle, in denen eine Körperverletzung mit besonderer Gefährlichkeit begangen wird, etwa mit einer Waffe, einem gefährlichen Werkzeug, durch einen Überfall, gemeinschaftlich oder auf lebensgefährdende Weise. Auch der Versuch ist strafbar. Es drohen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre.

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