Bürgergeld trotz dreimonatigem Auslandsaufenthalt? So hat ein Gericht entschieden
Ein Mann verlässt Deutschland und lebt mehrere Monate in Portugal. Trotzdem erhält er weiterhin Bürgergeld. Für viele ist klar, dass ein solcher Auslandsaufenthalt den Anspruch beendet. Schließlich gilt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit: Wer Leistungen bezieht, soll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und für das Jobcenter erreichbar bleiben.
Doch das Leben verläuft nicht immer nach Plan. Krankheiten, psychische Belastungen oder persönliche Krisen können dazu führen, dass auch Bürgergeld-Empfänger ihr gewohntes Umfeld vorübergehend verlassen müssen. Gesetzliche Anforderungen und individuelle Lebenslagen prallen in solchen Fällen oftmals aufeinander.
Kann man Bürgergeld auch erhalten, wenn man sich für längere Zeit im Ausland aufhält? Die rechtliche Bewertung eines solchen Falls ist nicht ganz so eindeutig, wie viele vermuten. Ein Gerichtsurteil aus Sachsen sorgt nun für Klarheit.
Darf man Bürgergeld im Ausland beziehen?
Grundsätzlich ist die Lage eindeutig: Bürgergeld erhält, wer in Deutschland lebt und erwerbsfähig sowie hilfebedürftig........
