Zweiter Teil der Bürgergeld-Reform? Carsten Linnemann will mit härteren Regeln Missbrauch bekämpfen
Das im Januar 2023 eingeführte Bürgergeld, eine staatliche Leistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können, steht vor dem Aus: Der Bundestag hat am 5. März 2026 die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende beschlossen. Laut der Webseite der Bundesregierung soll das neue Gesetz mit den Änderungen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) ab dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten.
Unter anderem kommen auf die rund 5,2 Millionen Bürgergeld-Beziehenden strengere Vorgaben zu Vermögen, Wohnungsgröße und Mietkosten zu sowie verschärfte Sanktionen, wenn man nicht mit den Jobcentern kooperiert. Laut CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann gehen diese Neuerungen jedoch nicht weit genug, er sieht weiteren Reformbedarf bei der Grundsicherung. Laut Bild wollen Union und SPD nun den zweiten Teil der Reform auf den Weg bringen. Worum genau es dabei gehen soll, lesen Sie hier.
Grundsicherung: Carsten Linnemann will Minijob- und Zuverdienstregeln ändern
Bereits Mitte Februar 2026 sagte Linnemann im Interview mit der Bild am Sonntag: „Es kommt die neue Grundsicherung, erster Punkt. Und dann müssen weitere Gesetze folgen. Das reicht nicht.“ Vor allem ging es ihm damals um eine Änderung bei den Zuverdienstregeln für Bürgergeld-Empfänger, um ein Ausnutzen des Systems zu verhindern. Diese Forderung ist auch Teil der vier „Missstände“, die Linnemann nun laut Bild-Angaben beseitigen will.
Konkret soll laut Bild der Minijob-Freibetrag wegfallen. Derzeit dürfen Bürgergeld-Empfänger 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen, informiert das Portal Finanztip. Bis 520 Euro Verdienst sind zusätzlich 20 Prozent anrechnungsfrei, zwischen 520 und 1000 Euro Verdienst sind zusätzlich 30 Prozent........
