Wohngeld in der Probezeit oder bei Befristung: Ist das möglich?
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümer, informiert das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Diese Unterstützung bei den Wohnkosten ist an feste Voraussetzungen geknüpft. Empfänger müssen unter anderem ein eigenes Einkommen haben, das aber nicht zu hoch sein darf, um Anspruch auf die Leistung zu haben. So soll das Wohngeld laut BMWSB Haushalten mit niedrigem Einkommen oberhalb der Grundsicherung ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen.
In der Regel wird die Leistung für zwölf Monate bewilligt, in Ausnahmefällen bei „voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen“ auch bis zu 24 Monate, so steht es in § 25 Wohngeldgesetz (WoGG). Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden, wenn man weiterhin Anspruch hat, informiert das Ministerium. Doch was ist, wenn man voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten erhebliche Veränderungen der Einkommensverhältnisse erwartet – etwa weil man einen befristeten Arbeitsvertrag hat? Und muss man der Wohngeldstelle melden, wenn man in der Probezeit ist, das Arbeitsverhältnis also potenziell früher enden und sich damit ebenfalls das Einkommen verändern könnte? Wir haben beim Referat für Soziales und Sport der Stadt Augsburg, das für das Wohngeld zuständig ist, nachgefragt.
Befristeter Arbeitsvertrag: Kann man Wohngeld bekommen und wenn ja, wie lange?
Grundsätzlich ist ein befristeter Arbeitsvertrag kein Ausschlussgrund für Wohngeld. Entscheidend ist, dass man die........
