Wohngeld-Falle: Ab wann gehört ein Kind nicht mehr zum Haushalt?
Das Wohngeld ist eine Leistung zur Unterstützung von Personen mit wenig Einkommen, die keine anderen Sozialleistungen erhalten, aber Probleme beim Stemmen der Wohnkosten haben, informiert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Demnach können auch erwerbstätige Familien mit niedrigen Einkommen Anspruch auf Wohngeld haben.
Laut Verbraucherzentrale sind folgende Faktoren maßgeblich für den Anspruch auf und die Höhe des Wohngeldes: Einkommen, Miethöhe, örtliches Mietniveau und Anzahl der Haushaltsmitglieder. Aber wie lange zählen Kinder als Haushaltsmitglieder? Und gibt es Situationen, in denen sie vom Wohngeld ausgeschlossen werden?
Kinder als Haushaltsmitglieder: Welche Regelungen gelten beim Wohngeld?
§ 5 des Wohngeldgesetzes (WoGG) regelt, wer als Haushaltsmitglied zählt. Neben der wohngeldberechtigten Person, die den Antrag stellt, zählen auch Personen zum Haushalt, die mit ihr gemeinsam in derselben Wohnung leben und für die diese Wohnung den Lebensmittelpunkt darstellt. Dazu gehören unter anderem nach § 5 Absatz 1, Nummer 4 diejenigen, die „mit einem Haushaltsmitglied in gerader Linie oder zweiten oder dritten Grades in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert“ sind – also auch Kinder. Das gilt nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 auch für Pflegekinder eines Haushaltsmitglieds.
Eine Besonderheit gilt zudem für Kinder getrennt lebender Eltern: Unter bestimmten Umständen kann ein Kind bei beiden Elternteilen als........
