Neue Grundsicherung: Was sich durch den Kooperationsplan für Empfänger und Jobcenter ändert
Die Bürgergeld-Reform hin zu einer „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ war schon im Koalitionsvertrag eines der wichtigsten Anliegen der Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Laut der Webseite der Bundesregierung ist das neue Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft getreten. Maßnahmen wie härtere Sanktionen und die schnellere Streichung von Leistungen bei wiederholter Weigerung, verschärfte Vermögensprüfungen und eine eingeschränkte Übernahme der Wohnkosten sind Teil der Reform, wie aus dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II) und anderer Gesetze hervorgeht, das im Bundesgesetzblatt am 22. April 2026 öffentlich verkündet wurde.
Laut einer FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde im Rahmen der Gesetzesreform auch der sogenannte Kooperationsplan weiterentwickelt. Diesen gab es bereits beim Bürgergeld: Darin wurde festgelegt, welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit in Betracht kommen. Eine allgemeine Regelung hierzu gab es jedoch nicht. Welche Neuerungen es jetzt beim Kooperationsplan zwischen Sozialleistungsempfängern und Jobcentern gibt und welche Kritik es daran gibt, lesen Sie hier.
Voraussetzung für Grundsicherung: Was bringt der Kooperationsplan?
Der Kooperationsplan, als Art Vertrag zwischen Leistungsbeziehern und Jobcenter, soll „persönliche Angebote der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung enthalten, also etwa die Beratungsgespräche des Jobcenters, ein Bewerbungstraining, eine Qualifizierung oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot“, informiert das BMAS. Er soll als „roter Faden“ für den........
