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Fristen für Führerschein-Umtausch: Ablauf-Tabelle zeigt, wer ihn als Nächstes umtauschen muss

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17.04.2026

Für Millionen Deutsche heißt es Abschied nehmen. Vom einst erworbenen Führerschein. Der schon so manche Tour mitgemacht haben dürfte, vielleicht sogar um den ganzen Erdball. Und damit im Portemonnaie heimisch geworden ist. Weil aber künftig neue EU-Führerscheine ausgegeben werden, müssen sich die Bürger aller Staaten des Bündnisses von ihren bisherigen treuen Begleitern trennen. Dies gilt laut der Bundesregierung für alle Pkw- und Motorrad-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.

Das legt die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 fest. Darin heißt es: "Die Regelungen zum Führerschein sind wesentliche Bestandteile der gemeinsamen Verkehrspolitik, tragen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei und erleichtern die Freizügigkeit der Personen, die sich in einem anderen Mitgliedsstaat als demjenigen, der den Führerschein ausgestellt hat, niederlassen."

Neben einer Einheitlichkeit steht auch der Schutz vor Fälschungen im Vordergrund. Der große Führerschein-Umtausch soll EU-weit bis 19. Januar 2033 abgeschlossen werden. Hier werden die wichtigsten Fragen beantwortet.

Führerschein-Umtausch: Welche Fristen gelten in Deutschland?

Um die Behörden nicht zu überlasten, sollen die Führerscheine in Deutschland gestaffelt nach Geburts- oder Ausstellungsjahr umgetauscht werden müssen. Für alle Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist die Frist abhängig vom........

© Südkurier