Bürgergeld und Wohnungsgröße: So groß darf Ihre Wohnung sein
Beim Bürgergeld handelte es sich um ein Projekt der ehemaligen Ampel-Regierung. Es löste das Arbeitslosengeld II – besser bekannt als Hartz IV – ab und sollte laut dem damaligen Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den sozialen Zusammenhalt stärken und Menschen absichern, deren Existenz bedroht ist. Zugleich lautete ein Ziel, diesen Bürgern die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Das Bürgergeld hängt dabei jedoch auch von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Text wird erklärt, wie sich die Wohnungsgröße auf die Unterstützung auswirkt.
Hinweis der Redaktion: Der Bundestag hat am 5. März 2026 eine Reform der Grundsicherung beschlossen. Aus dem Bürgergeld soll eine „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ entstehen, die Geldleistung soll „Grundsicherungsgeld“ heißen. Die neue Grundsicherung soll unter anderem schärfere Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger möglich machen, aber auch andere Neuerungen mit sich bringen. Die Änderungen sollen am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Bürgergeld: Für wen ist es gedacht?
Laut dem Arbeitsministerium steht Bürgergeld grundsätzlich Personen zu, die erwerbstätig sind und ihren Lebenshalt nicht aus dem eigenen Einkommen decken können. Zudem dürfen vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht ausreichend sein.
Bezugsberechtigt sind auch nicht........
