Minijob und Grundsicherungsgeld: Wie ist der Zuverdienst geregelt?
Zum 1. Januar 2026 gab es keine Erhöhung des Bürgergeldes, stattdessen nach 2025 die zweite Nullrunde in Folge. Die gute Nachricht: Empfängerinnen und Empfänger der Leistung, die zum 1. Juli 2026 zur neuen Grundsicherung wurde, denen der Regelsatz von 563 Euro nicht ausreicht, können sich durch einen Minijob etwas dazuverdienen. Da sich die Regelungen rund um geringfügige Beschäftigungen zum Jahr 2026 verändert haben, tun sich für Grundsicherung-Berechtigte neue Chancen auf. Die Änderung bringt aber auch Herausforderungen mit sich.
Aus 556-Euro-Job wurde 603-Euro-Job: Was gilt 2026 beim Minijob?
Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro gestiegen, wie die Bundesregierung zum Jahreswechsel informierte. Eine Erhöhung um etwas mehr als einen Euro. Die Veränderung ist auch für Minijobs relevant, da diese an den Mindestlohn gekoppelt sind. Durch die Erhöhung ist die monatliche Verdienstgrenze, die für geringfügige Beschäftigungen gilt, laut Bundesagentur für Arbeit (BA) von 556 Euro auf 603 Euro angestiegen. Aus den 556-Euro-Jobs sind entsprechend 603-Euro-Jobs geworden.
Die BA erklärt, dass rund sechs Millionen Menschen von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen sind. Für manche von ihnen stellt der Minijob die einzige Einnahmequelle dar. Ist das........
