Wohngeld nach der Trennung: Wer jetzt Anspruch hat – und wer nicht
Viele Haushalte in Deutschland sind auf das Wohngeld angewiesen, weil sie ihre Wohnkosten nicht aus eigenen Mitteln stemmen können. Darunter befinden sich nicht nur Alleinlebende, sondern auch viele Paare und Familien. Doch die Haushaltskonstellation kann sich ändern, etwa wenn es zu einer Trennung der Lebens- oder Ehepartner kommt. Welche Auswirkungen hat das auf den Wohngeldanspruch? Kann er ganz entfallen oder ändert sich die Höhe des Zuschusses? Die Antworten finden Sie in diesem Überblick.
Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld?
Das Wohngeld steht grundsätzlich nicht nur Mieterinnen und Mietern zu, sondern auch Menschen, die in ihrer Eigentumsimmobilie leben, informiert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Der staatliche Zuschuss zu den Wohnkosten soll demnach Haushalte „mit niedrigem Einkommen oberhalb der Grundsicherung“ entlasten. Unter den Leistungsbeziehenden befinden sich viele Rentnerinnen und Rentner, aber auch Familien und Alleinerziehende.
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt neben dem Wohnort von diesen Faktoren ab:
Anzahl der Haushaltsmitglieder
Höhe des gesamten Haushaltseinkommens
Mietkosten bzw. Belastung bei Wohneigentum
Die Unterstützung wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten........
