Türkei-Urlaub: Abschiebehaft wegen beschädigtem Reisepass? Worauf Urlauber achten sollten
Mit ihren traumhaften Stränden, zahlreichen bedeutenden Kulturstätten und lebendigen Metropolen gilt die Türkei als attraktives Reiseziel für Urlauber aus aller Welt. Von Deutschland aus ist das Land in der geografischen Grenzregion zwischen Europa und Asien mit dem Flugzeug innerhalb weniger Stunden zu erreichen. Und auch die Einreise verläuft in der Regel unkompliziert: Laut dem Auswärtigen Amt ist sie entweder mit dem deutschen Personalausweis oder Reisepass möglich. Allerdings sollten Urlauber ein paar wichtige Dinge bei ihren Ausweisdokumenten beachten – sonst könnte die Reise womöglich schon enden, bevor sie richtig angefangen hat.
Türkei-Urlauber angeblich wegen beschädigtem Reisepass festgenommen – worum geht es?
Die österreichische Kronen Zeitung berichtete Ende Februar 2026 über einen Vorfall, der einem 22-jährigen Österreicher bei der Einreise in die Türkei widerfahren sein soll. Am Flughafen in der Urlaubsmetropole Antalya sei der Mann aus Eisenstadt bei der Passkontrolle von der Polizei festgehalten worden und habe nicht ins Land einreisen dürfen. Nachdem er laut eigenen Angaben 14 Stunden in einer Zelle am Flughafen ausharren musste, sei er schließlich nach Wien zurückgeschickt worden.
Der Grund für die Festnahme und Zurückweisung war nach Angaben der Boulevardzeitung der „etwas zerknitterte“ Reisepass des Österreichers, der umgeknickte und zum Teil fehlende Ecken aufgewiesen habe. Alle Daten und Codes im Dokument seien allerdings gut erkennbar gewesen. Dennoch sei dem 22-Jährigen von den türkischen Sicherheitsbeamten am Flughafen mitgeteilt worden, dass der Pass beschädigt sei und für die Einreise nicht akzeptiert werde.
Ob sich der von der Kronen Zeitung geschilderte Vorfall tatsächlich so ereignet hat und wie beschädigt der Reisepass des Mannes wirklich war, kann nicht nachgeprüft werden. Ein Blick auf die Internetseite des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) lässt den Fall aber zumindest plausibel erscheinen. Die Behörde erläutert in den offiziellen Reiseinformationen zur Türkei, dass die Einreise ins Land verweigert werden kann, wenn ein Reisepass Beschädigungen aufweist.
Übrigens: Aufgrund des Nahost-Kriegs sind viele Touristen derzeit verunsichert, ob die Türkei noch als sicheres Urlaubsziel gilt. Wer über Ostern eine Reise in die Türkei geplant hat, kann sie allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos stornieren.
Türkei-Urlaub: Was sollte man bei Reisepass und Personalausweis beachten?
Doch wie verhält sich die Sache mit deutschen Ausweisdokumenten? Nach § 11 des Passgesetzes (PassG) sowie § 28 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) ist ein Reisepass beziehungsweise Personalausweis unter anderem dann ungültig, wenn „er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Passinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist“. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Dokument so beschädigt wurde, dass Angaben nicht mehr leserlich sind oder der Inhaber nicht mehr über das Lichtbild identifiziert werden kann.
Ob und inwiefern Beschädigungen im deutschen Reisepass oder Personalausweis bei der Einreise in ein anderes Land dazu führen können, dass das Dokument abgelehnt wird, obliegt allerdings ganz der Entscheidung der ausländischen Grenzbehörde, teilt das Auswärtige Amt auf Anfrage unserer Redaktion mit. „Es ist grundsätzlich möglich, dass einem deutschen Staatsbürger an der Grenze von einem anderen Staat die Einreise verweigert wird, wenn dort Mängel am Einreisedokument geltend gemacht werden. Die Einreise zu gewähren oder zu verweigern fällt in die souveränen Obrigkeitsrechte des Einreisestaates“, erklärt die Behörde.
Wichtig für Türkei-Urlauber ist auch: Wird ein Reisepass genutzt, muss dieser noch mindestens über eine leere Seite für den türkischen Einreisestempel verfügen. Ist der Pass bereits voll, sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neuer beantragt werden. Wer plant, länger als 90 Tage in der Türkei zu bleiben, benötigt hierfür nach Angaben des türkischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten zusätzlich ein Visum. Touristinnen und Touristen können dieses auch in elektronischer Form beantragen.
Übrigens: Urlauber sollten sich vor Reiseantritt über die geltenden Regelungen zu EU-Roaming und deutscher Krankenversicherung in der Türkei informieren. Zudem sollten sich Touristen in der Türkei an gewisse Regelungen halten – denn wer sie nicht befolgt, riskiert hohe Strafen.
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